Drucksache - 1321/III  

 
 
Betreff: Planungsrechtliche Voraussetzungen für Seniorenwohnen und Einfamilienhäuser schaffen
Status:öffentlichAktenzeichen:863
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Empfehlung
12.01.2010 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag vom 07.12.2009
BE Stapl vom 12.01.2010
Beschluss vom 20.01.2010
dazu gehörige BA-Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2013

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein B-Planänderungsverfahren einzuleiten, um die Voraussetzungen für eine Ansiedlung der Firma AUDI auf dem Grundstück Fürstenstraße/ Ecke Bülowstraße in Zehlendorf Mitte zu schaffen.

 

Begründung:

 

Dem seit 2 Jahren von der Firma AUDI vorgetragenen Wunsch auf dem Grundstück des ehemaligen Gartenbaubetriebs ein Premium-Autohaus zu errichten und damit 50 Arbeitsplätze im Bezirk zu schaffen, soll entsprochen werden, nachdem sich andere Planungen für das Grundstück zerschlagen haben.

In Gesprächen der Firma AUDI mit allen Fraktionen wurde im November das Ansiedlungsinteresse noch einmal bekräftigt. Es wurde deutlich, dass alternative Grundstücksoptionen von AUDI als nicht geeignet angesehen werden.

Durch Veränderungen der ursprünglichen Planungen können städtebauliche Bedenken weitestgehend ausgeräumt und der Schutz der Anwohner vor negativen Auswirkungen des Gewerbebetriebs gewährleistet werden.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 7. Dezember 2009

 

 

Für die Fraktion der SPD

 

 

Karnetzki                            Semler

 

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Der Antrag wurde am 12.01.2010 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

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Der Antrag wurde am 20.01.2010 in der 35. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beraten und gegen den Willen der Antrag stellenden SPD-Fraktion geändert. Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag daraufhin zurück, und die CDU-Fraktion nahm ihn in der geänderten Fassung wieder auf. Bei einer Abstimmung wurde der Antrag der CDU-Fraktion in der folgenden Fassung mit Mehrheit angenommen (vgl. Protokoll der 35. Sitzung der BVV am 20.01.2010, TOP 6.2):

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Bedarf (Erwerb des Grundstücks durch einen diesbezüg­lichen Investor) ein Bebauungsplanverfahren für die Errichtung einer Seniorenwohnstätte nebst entlang der Bülowstraße zu errichtender Einfamilienhäuser nach den Maßgaben des diesbezüglichen Diskussionsstandes im Stadtplanungsausschuss (TOP 3.1 vom 10.11.2009) für das Grundstück Fürstenstraße/ Bülowstraße einzuleiten.

 

Die Errichtung eines Autohauses auf dem Grundstück lehnt die Bezirks­verordneten­versammlung ab.

 

Sollten weitere Personen an der Entwicklung des Grundstücks interessiert sein, wird der Stadtplanungsausschuss entsprechend beraten.

 

Außerdem wurde der Betreff geändert von „Planungsrechtliche Voraussetzungen für AUDI-Ansiedlung schaffen“ in „Planungsrechtliche Voraussetzungen für Seniorenwohnen und Einfamilienhäuser schaffen.“

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

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Die BVV hat in ihrer 35. Sitzung am 20.01.2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Bedarf (Erwerb des Grundstücks durch einen diesbezüg­lichen Investor) ein Bebauungsplanverfahren für die Errichtung einer Seniorenwohnstätte nebst entlang der Bülowstraße zu errichtender Einfamilienhäuser nach den Maßgaben des diesbezüglichen Diskussionsstandes im Stadtplanungsausschuss (TOP 3.1 vom 10.11.2009) für das Grundstück Fürstenstraße/ Bülowstraße einzuleiten.

 

Die Errichtung eines Autohauses auf dem Grundstück lehnt die Bezirks­verordneten­versammlung ab.

 

Sollten weitere Personen an der Entwicklung des Grundstücks interessiert sein, wird der Stadtplanungsausschuss entsprechend beraten.

 

 

Rögner-Francke

BVVorsteher

 

 
 

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