Auszug - Umweltstandard für Regenwassereinläufe
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Herr
BV Ronnisch begründet den Antrag: Zahllose Straßeneinläufe würden direkt in
kleine Gewässer bzw. den Teltowkanal einmünden. Dabei würden Unrat und
Kfz-Rückstände ungeklärt in die Oberflächengewässer gelangen. Anders als NRW
habe es offenbar das Land Berlin versäumt, über das Konjunkturprogramm II hier
Vorreinigungsanlagen zu bauen. Der Antrag hat das Ziel, derartige Vorreinigungen
mit anderen Finanzquellen umzusetzen. Er fragt das Amt, wie viele Einläufe in
Oberflächengewässer es gibt und ob das Umweltamt eine langfristige Planung
habe, diese zusammen mit der EU-Beauftragten zu sanieren. Herr
Dr. Ruck erläutert, dass das Umweltamt die Gewässeraufsicht über knapp 60
Kleingewässer habe, davon sind ca. ein Drittel mit Straßeneinläufen. Zwar sei
die Unterhaltung durch die Berliner Wasserbetriebe haushaltsmäßig abgesichert,
jedoch müssten für Investitionen in Vorreinigungsanlagen Geld von der
Senatsverwaltung bereitgestellt werden. Dort sei die Priorität jedoch auf die
Sanierung der Mischkanalisation gesetzt, da bei Starkregen immer noch
Schmutzwasser in die Spree und Havel abgeleitet wird, wenn die Speicherbehälter
schon gefüllt sind. Ein
weiteres Problem sei ein technisches. Die bisher an einigen Gewässern gebauten
technischen Bauwerke haben die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. Es
kommen nur flächenintensive Pflanzenkläranlagen in Frage, für die z. B. am
Waldsee keine geeignete Fläche erkennbar ist. Deshalb hat das Umweltamt beauflagt, die Ableitung der
Regenwässer in die Fließgewässer zu prüfen. Für den Pücklerteich sind bereits
in Zusammenarbeit mit Forsten EU-Mittel beantragt. In
der weiteren Diskussion u. a. über bezirkliche Zuständigkeiten, Zugänglichkeit
des Waldsees für die Allgemeinheit und der Qualität der Kleingewässer kommt der
Umweltausschuss überein, für die nächste Sitzung eine Liste der Gewässer mit
Straßeneinläufen vom Amt zu erhalten, so dass dann die Fraktionen Gelegenheit
haben, in der übernächsten Sitzung weiter zu beraten. Der
Antrag wird auf die übernächste Sitzung vertagt. |
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