Auszug - Zustimmung zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 09.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum A 112
Ort: Rathaus Zehlendorf
1037/III Zustimmung zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des Blanckertzweges
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:717
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Im Rahmen der Aussprache teilt die CDU-Fraktion mit, dass sie die Radwege für unnötig halte

Im Rahmen der Aussprache teilt die CDU-Fraktion mit, dass sie die Radwege für unnötig halte. Daher würde sie der Vorlage nur unter der Maßgabe des Verzichts auf Radwege zustimmen. Die FDP-Fraktion fragt nach den Kosten der Beleuchtung.

Herr Stäglin erklärt, dass diese bereits kalkuliert seien, jedoch die landesweite Diskussion zur Beitragspflichtigkeit zu diesem Thema abzuwarten sei. Genauere Angaben könne man jedoch erst nach der Ausschreibung machen. Herr Stäglin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Vorwurf der Bürgerinitiative, das Bezirksamt hätte auf ein Protokoll der BI nicht reagiert, nicht zutreffend sei. Vielmehr wurde nach Eingang des Protokolls seitens des Bezirksamtes geantwortet.

Als Kompromiss schlägt die SPD-Fraktion eine Formulierung vor, nach der der Fahrradverkehr hauptsächlich durch die S-Bahn-Unterführung der Hildburghauser Straße geführt werden soll.

Herr Jannermann als Vertreter der für die Planung der Hauptverkehrsstraßen und der Radverkehrsanlagen zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erläutert, dass es eine eindeutige Festlegung in den Verwaltungsvorschriften gebe, dass die Entscheidung über die Anlage von Radverkehrsanlagen nicht in die Kompetenz einer BVV fallen würde. Er weist weiterhin darauf hin, dass auf Straßen des sogenannten roten Netzes (Hauptverkehrsstraßen mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen) aufgrund der Verkehrssicherheit die Anlage von Radverkehrsanlagen notwendig sei. Weiterhin sehe er keine unbilligen Folgen für die Anwohner. Die Rechtsgrundlage sei Nr. III der AV Geh- und Radwege vom 13.03.2008.

Die Fraktion der GRÜNEN teilt mit, dass sie die Kritik der CDU-Fraktion inhaltlich teile, der Vorlage aber grundsätzlich zustimmen könnte. Auch der Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion liege im Rahmen des Möglichen.

Die CDU-Fraktion erklärt nochmals, dass es ihr auf die Führung des Radweges durch die S-Bahn-Unterführung ankomme, da die Bahn AG mitgeteilt habe, dass diese nicht grundsätzlich gegen eine entsprechende Routenführung sei, sondern lediglich Bedingungen zu erfüllen seien. Sie verweist auf ein den Fraktionen vorliegendes Schreiben der Bahn AG.

Herr Stäglin weist abermals darauf hin, dass für die Planung und Durchführung von solchen Baumaßnahmen die entsprechenden Rechtsvorschriften Grundlage seien. Es gab im Diskussionsprozess verschiedene Varianten. Die vorliegende Planung sei nun ein Kompromiss als Ergebnis des Prozesses. Die Führung des Ragweges durch die Unterführung habe im Wesentlichen den Nachteil, dass Kosten insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht durch den Bezirk zu tragen seien.

Nach Aussprache wird der Beschluss wie folgt gefasst:

„Die BVV stimmt der vom Bezirksamt mit Vorlage BVV-Drucksachen-Nr. 1037/III vorgeschlagenen Ausbauvariante mit der Maßgabe zu, dass der Fahrradverkehr primär über die Hildburghauser Straße durch den Tunnel unter der S-Bahn auf die Osdorfer Straße geleitet wird unter Verzicht auf die Radverkehrsangebotsstreifen im Blanckertzweg.“

Bei einer Abstimmung wird der Beschluss mit 12 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen.

 
 

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