Drucksache - 1037/III
1. Gegenstand
der Vorlage: Zustimmung
zum Ausbau der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und
des Blanckertzweges 2. Berichterstatter
: Bezirksstadtrat
Stäglin 3. Die
Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:
4.
Begründung :
Bei der daraufhin erfolgten Entwurfsplanung für die
Hildburghauser Straße unter Zugrundelegung des zu diesem Zeitpunkt noch
geltenden Erschließungsbeitragsgesetzes musste wegen des erheblichen
Altbaumbestandes und der vorhandenen Eigentums- und Straßenfluchtlinien
weitgehend auf eine Fahrbahn- und Gehwegverbreiterung verzichtet werden.
Lediglich in einigen Teilbereichen hätten Radverkehrsanlagen vorgesehen werden
können. Im Blanckertzweg sah die erste Planung wegen des insgesamt
zur Verfügung stehenden Querschnittes von 20 m Breite baulich separate Radwege
auf beiden Straßenseiten und die Verbreiterung der Fahrbahn von 6 auf 7 m vor,
was den heutigen Anforderungen an eine Hauptverkehrsstraße entspricht.
Nach eingehender Diskussion hatte der Ausschuss dieser
Baumaßnahme zugestimmt.
Auf Grund dieser Informationen gingen im Fachbereich Tiefbau
bis zum 10.05.2007 142 z. T. gleichlautende Schreiben von Beitragspflichtigen
ein. In 26 dieser Schreiben wurden grundsätzliche Einwände gegen eine
Beteiligung nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz oder gegen die
Flächenberechnung erhoben bzw. es wurde prinzipiell gegen diese Baumaßnahme
protestiert, inhaltliche Vorschläge für die Straßenplanung wurden darin jedoch
nicht gemacht. Unklarheiten
der Anlieger über die Flächenangaben und auch über Darstellungsdetails in den
Plänen wurden vom Fachbereich Tiefbau jeweils im Einzelfall erläutert. Einzelne
Wünsche oder Hinweise auf neue oder geänderte Grundstückszufahrten wurden in
die Ausführungsplanung übernommen. Mit 96 gleichlautenden Schreiben wurde
gefordert, keinen Neubau durchzuführen, auf Parkplätze zu verzichten, da die
meisten Anwohner Stellplätze haben, keine Radwege anzulegen und Tempo 30
beizubehalten. Noch
bevor die BVV mit diesen Ergebnissen befasst werden konnte, erfolgten
weitergehende BVV-Beschlüsse, die eine Wiederholung des Verfahrens notwendig
machten. Die
favorisierte Variante des Fachbereichs Tiefbau sah nunmehr vor, auf der
Fahrbahn des Blanckertzweges beidseitig Fahrrad-Angebotsstreifen anzulegen.
Diese Maßnahme wurde nach Rücksprachen mit Fahrradverbänden und Vertretern der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als sicherste Variante angesehen.
Gleichzeitig wird das vorhandene Birkenwäldchen durch diese Maßnahme weniger
stark beeinträchtigt, was auch dem Wunsch vieler unmittelbarer Anwohner
entspricht. An
der Einmündung Blanckertzweg / Hildburghauser Straße wurde eine Mittelinsel zur
Erleichterung des Überquerens angelegt. Das AWO-Gebäude konnte erhalten
bleiben. Mit
Schreiben vom 06.02.2008, dem eine 4-seitige Informationsbroschüre beigefügt
war, wurden die Anlieger nochmals umfangreich über die neuen Planungen
informiert. Die
erarbeitete Planung entspricht den geltenden technischen Mindestanforderungen
hinsichtlich der Fahrbahn- und Gehwegbefestigung des Landes Berlin (Richtlinien
für die Standardisierung des Oberbaus - RStO 01 - / Ausführungsvorschriften zu
§ 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege – AV Geh- und Radwege)
und wurde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Zentralen
Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrslenkung Berlin abgestimmt. Eine
billigere Befestigungsart sowohl für die Gehwege als auch für die Fahrbahn
würde nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen genügen. Weiterhin hat die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, die gem. Nr. 10 Abs. 4 ZustKat AZG für die Planung von
Hauptverkehrsstraßen zuständig ist und somit den Straßenquerschnitt bestimmen
kann, mitgeteilt, dass einem Ausbau ohne Anlagen für den Radverkehr – soweit
aus Platzgründen machbar – nicht zugestimmt wird. Nach einer Berechnung entsprechend der derzeitigen Sach- und
Rechtslage würde sich der umlagefähige Aufwand gemäß
Straßenausbaubeitragsgesetz auf voraussichtlich 1,92 Mio. € belaufen. Dieser
Betrag entspricht ca. 37 % der Gesamtbaukosten der geprüften BPU in Höhe von
5.080.000 €. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem vormals geltenden
Erschließungsbeitragsgesetz ca. 90 % der Kosten umlagefähig gewesen wären. Die tatsächlich zu zahlenden Beträge, die die überwiegende
Mehrheit der beitragspflichtigen Anlieger nach der vorläufigen Berechnung zu
erwarten hat, schwanken abhängig von der Grundstücksgröße und der Bebauung des
Grundstückes zwischen ca. 1.500 und ca. 4.000 €. Die Beträge für
Eigentumswohnungen sind aber noch wesentlich geringer. Vereinzelt ergeben sich
aber bei sehr großen oder gewerblich genutzten Grundstücken erheblich größere
Summen. Hierbei muss ausdrücklich betont werden, dass die bisher
genannten Baukosten und damit auch die Beiträge der Anlieger lediglich auf
einer vorläufigen Kostenberechnung mit realistischen Preisansätzen beruhen. Die
Baumaßnahme muss öffentlich ausgeschrieben werden, wobei sich bei den
tatsächlichen Baukosten Abweichungen zu den bisherigen Berechnungen ergeben
werden. Alle genannten Beträge können daher nicht garantiert werden und stellen
lediglich eine Größenordnung dar. Bis zum 15.04.2008 waren im Fachbereich Tiefbau als Reaktion
auf sein Schreiben vom 6.2.2008 insgesamt 51 Schreiben von Beitragspflichtigen
eingegangen. 23 Anlieger bekundeten eine generelle Ablehnung der
Baumaßnahme auf der Grundlage des Straßenausbaubeitragsgesetzes bzw. hatten
Fragen zur Beitrags- und Flächenberechnung. Diese Fragen wurden vom FB Tiefbau
schriftlich oder telefonisch mit den jeweiligen Anliegern geklärt. 28 Anlieger, also 4 % der insgesamt ca. 750
Beitragspflichtigen, äußerten sich direkt zu den Planungen. Diese Einwände und
Vorschläge betreffen zusammengefasst die folgenden Punkte, die auch in der
ersten Anliegerbeteiligung schon genannt wurden: ·
Parkbuchten sind überflüssig, da die
meisten Anlieger Stellplätze auf dem Grundstück haben Der Einwand konnte nur
in dem beschriebenen Umfang bei der Straßenplanung berücksichtigt werden. ·
Radwege sind überflüssig ·
Abriss des AWO-Gebäudes und
Fortführung der Radwege auf den Gehwegen im Blanckertzweg Durch den alternativen Abriss des AWO-Gebäudes wäre ein
großzügigerer Ausbau des Einmündungsbereiches mit separaten, normalbreiten
Abbiegespuren und einer Mittelinsel möglich. Wegen der größer auszubauenden
Fahrbahnflächen würden die Baukosten jedoch auch um ca. 17.000 € steigen.
Verkehrstechnisch ist diese Vergrößerung nicht zwingend erforderlich. ·
Keine Verringerung des Grünstreifens
im Blanckertzweg ·
Die Bushaltestelle vor dem Haus
Hildburghauser Straße 89 soll entfallen, da der Abstand zur nächsten
Haltestelle relativ gering ist. ·
Keine Kosten für Grünanlagen Aber welche Kosten für diese Maßnahmen an Straßenbäumen und
Grünanlagen bei der Veranlagung zu den Straßenausbaubeiträgen auf die Anlieger
umgelegt werden können, wird zu gegebener Zeit geprüft. ·
Keine Kosten für Beleuchtung Auch diese Maßnahme würde nach den bisher bekannten
Äußerungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht beitragspflichtig.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierüber aber noch keine abschließende Aussage
getroffen werden. Das Tiefbau- und Grünflächenamt wird den Ausschuss für
Stadtplanung und Naturschutz zeitnah unterrichten. Ob dem Einwand gefolgt
werden kann, ist zurzeit noch offen und wird spätestens zum Zeitpunkt der
Veranlagung entschieden. In der
ersten Anliegerbeteiligung vom 27.3.2007 sind zusätzlich noch die folgenden
Stellungnahmen eingegangen: ·
Es soll eine „Variante 3“ ohne
Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes erarbeitet werden ·
Die geplanten Parkhäfen reduzieren
das Angebot an Parkmöglichkeiten und sind deshalb nachteilig. Die Bürgerinitiative hatte sogar einmal die Forderung
erhoben, auf Abstellplätze auf Straßenland völlig zu verzichten. ·
Keine Kosten für den Ausbau der
Regenentwässerung. ·
Es sollen keine Linden in der
Hildburghauser Straße gepflanzt werden. ·
Radwege im Blanckertzweg werden
begrüßt. Dieser Hinweis wurde
in dem weiter oben beschriebenen Umfang bei der Straßenplanung berücksichtigt.
Die
vom Fachbereich Tiefbau nunmehr aufgestellte Ausbauvariante für den
Blanckertzweg sieht vor, Radfahrstreifen auf der Fahrbahn des Blanckertzweges
anzulegen. An der Einmündung Osdorfer Straße wird auf separate Links- und
Rechtsabbiegespuren und eine Mittelinsel verzichtet. Nahe der Einmündung des
Blanckertzweges in die Hildburghauser Straße wird eine Mittelinsel zur
Erleichterung des Überquerens des Blanckertzweges gebaut. In
der Hildburghauser Straße werden vom Gehweg abgesetzte Parkhäfen gebaut, die
die Fußgänger und Radfahrer auf dem Gehweg und die Baumwurzeln vor dem Befahren
schützen. Die ursprünglich vorgesehenen kurzen baulichen
Radwegeabschnitte in der Hildburghauser Straße zwischen Oberhofer Weg und
Verlängerter Georgenstraße sowie im Bereich der Geraer Straße werden nicht
gebaut. An der Einmündung Hildburghauser Straße / Geraer Straße wird
zusätzlich eine Mittelinsel angelegt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und der
Erläuterungen, die insbesondere der Bürgerinitiative gegeben worden sind, soll
der Straßenzug Hildburghauser Straße / Blanckertzweg nach der Grundvariante des
Fachbereiches Tiefbau (Varianten 1.2, 2.1 und 3.1) mit den vorgenannten
Änderungen ausgebaut werden. Die von einigen Anliegern gewünschten zusätzlichen
Grundstückseinfahrten und Parkplätze werden berücksichtigt. Das Gebäude der AWO
bleibt vollständig erhalten.
Norbert Kopp Uwe
Stäglin
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am
02.06.2009 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr
beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 3
Enthaltungen abgelehnt. Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung
der Vorlage empfohlen. Wilhelm Ausschussvorsitzender ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am
09.06.2009 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
beraten und mit der Ergänzung des vom Ausschuss zusätzlich formulierten
Antrages Drs. Nr. 1135/III bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner
Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bezirksverordnetenversammlung wird die
Annahme der Vorlage empfohlen. Hampel Ausschussvorsitzender --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die BVV hat
in ihrer 30. Sitzung am 17.06.2009 die folgende Vorlage des Bezirksamtes „Der vom Bezirksamt nunmehr vorgelegten Variante zum Ausbau
der Hildburghauser Straße von Bezirksgrenze bis Blanckertzweg und des
Blanckertzweges wird mit folgenden Änderungen gegenüber der ursprünglichen
Variante zugestimmt: Die ursprünglich
vorgesehenen kurzen baulichen Radwegeabschnitte in der Hildburghauser Straße
zwischen Oberhofer Weg und Verlängerter Georgenstraße sowie im Bereich der
Geraer Straße werden nicht gebaut. An der Einmündung Hildburghauser Straße / Geraer Straße wird
eine Mittelinsel angelegt.“ mit der
folgenden Maßgabe beschlossen: „Die
BVV stimmt der vom Bezirksamt mit Vorlage BVV-Drs. Nr. 1037/III vorgeschlagenen
Ausbauvariante unter der Maßgabe zu, dass der Fahrradverkehr primär über die
Hildburghauser Straße durch den Tunnel unter der S-Bahn auf die Osdorfer Straße
geleitet wird unter Verzicht auf die Radfahrangebotsstreifen im Blanckertzweg.“ Rögner-Francke BVVorsteher |
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