Auszug - Schluss mit dem Lärm!
Herr
Dr. Ruck berichtet, dass das Umweltamt in der Regel den Schutz von
unbeteiligten Dritten vor Lärm auf gesetzlicher Grundlage verfolgt. Für den
Schutz der Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor sich selbst im Hinblick auf
erhöhte Lärmpegel gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das
Umweltamt setzt sich in einem Kita-Projekt für eine Sensibilisierung und
Aufklärung ein und erläutert die möglichen Schäden durch die erhöhten
Lärmpegel, die insbesondere abhängig sind von der Lärmdosis, d. h., der
Lärmhöhe und der Dauer. Die Schäden zeigen sich oft erst in späteren
Lebensjahren. Auf Nachfrage teilt er mit, dass bisher der frannzClub eine dem Antrag
entsprechende Auszeichnung erhalten hat, Beispiele aus dem Bezirk sind dem Amt
nicht bekannt. Es
schließt sich eine Diskussion über die mögliche Zuordnung zu den Ausschüssen
für Wirtschaft und Verkehr sowie Gesundheit an. BzStR’in Otto sagt zu, im Falle
der Beschlussfassung durch die BVV die Betreiber von Seiten des Umweltamtes zu
informieren. Danach
beschließt der Ausschuss einstimmig den Antrag. |
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