Drucksache - 0794/III
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den in Steglitz - Zehlendorf ansässigen Clubs und Diskotheken nachdrücklich dafür einzusetzen, dass sie das Berliner Qualitätssiegel "Freiwillig kontrollierte Lautstärke" beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragen und sich damit der seit kurzem bestehenden Gruppe der Diskothekenbetreiber anschließen, die im Interesse ihrer Besucher eine Selbstverpflichtung zur Begrenzung des Schallpegels eingegangen sind.
Begründung:
Ab einem Schallpegel von 85 dB ist eine dauerhafte Gehörschädigung möglich. Messungen in Berliner Clubs ergaben Schallpegel von bis zu 120 dB(A). Diese Lautstärke kann innerhalb weniger Sekunden zu unheilbaren Gehörschäden führen.
Die Betriebe mit dem Qualitätssiegel verpflichten sich · kontinuierlich den Schallpegel zu messen und anzuzeigen · den nach DIN 15905-5 empfohlenen Pegel von 99dB nicht zu überschreiten · ab einem Pegel von 95 dB ihren Besuchern Ohrenstöpsel anzubieten · nur DJs zu beschäftigen, die über einen DJ-Führerschein verfügen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 8. September 2008
Für die Fraktion der SPD
Karnetzki Hauschulz
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Der Antrag wurde am 16.10.2008 in der 16. Sitzung des Umweltausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 19.11.2008 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den in Steglitz - Zehlendorf ansässigen Clubs und Diskotheken nachdrücklich dafür einzusetzen, dass sie das Berliner Qualitätssiegel "Freiwillig kontrollierte Lautstärke" beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragen und sich damit der seit kurzem bestehenden Gruppe der Diskothekenbetreiber anschließen, die im Interesse ihrer Besucher eine Selbstverpflichtung zur Begrenzung des Schallpegels eingegangen sind.
Rögner-Francke BVVorsteher
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