Auszug - Einstiges Grundstück der Familie Wolffsohn: Aufarbeitung ermöglichen
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BV Concu führt aus, dass der Aktenbestand zum Thema „Einstiges Grundstück der Familie Wolffsohn“ trotz der Notwendigkeit eines Aktenplans in den Archiven des Bezirksamts nicht klar ist und unterstreicht, dass der Antrag die Aufarbeitung insofern unterstützen soll, dass sämtliche im Bezirk vorhandene Akten zu dem Thema erfasst werden sollen. Im Idealfall sollte das Amt zudem kompetent auf Aktenbestände an anderen Orten, wie zum Beispiel dem Landesarchiv, verweisen können.
BzStR Richter weist erneut darauf hin, dass die Zuständigkeit für diesen Antrag nicht beim BiKu-Ausschuss liegt und im Amt für Weiterbildung und Kultur keinerlei Akten zum Thema vorhanden sind. Über die Aktenführung des Straßen- und Grünflächenamtes und/oder des Bereiches der Bürgermeisterin liegen dem Amt keine Informationen vor. Die Recherche nach relevanten Aktenbeständen obliegt den interessierten Historikern und ist nicht Aufgabe des Amtes. Frau Rybczyk (Seniorenvertretung) verweist erneut auf die grundsätzliche Abgabepflicht an das Landesarchiv, berichtet jedoch nach eigenen Recherchen, dass dort nur ein geringer Aktenbestand vorhanden zu sein scheint.
Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. |
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