Steglitz-Zehlendorf beteiligt - Die Vorhaben·liste

Raum für Beteiligung - Liste

Die Vorhaben·liste

In dieser Liste stehen Vorhaben für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf.
Einige Vorhaben haben bereits begonnen und andere sind geplant.

Zu jedem Vorhaben finden Sie auch diese Angaben:

  • Ort des Vorhabens mit Adresse
  • Ziele
  • Kosten
  • Zeitraum
  • Art der Beteiligung (formell oder informell)
  • Name der zuständigen Verwaltung

Sie können die Vorhaben·liste auf der Internet·seite mein.berlin.de ansehen.
Die Liste hängt auch im Büro vom Raum für Beteiligung aus in der Potsdamer Straße 50 in 14163 Berlin.
Alle 3 Monate wird die Liste aktualisiert.
Mit dieser Liste wollen wir Sie gut informieren, damit Sie sich beteiligen können.

In der Vorhaben·liste stehen auch Vorhaben, die nicht vom Bezirk Steglitz-Zehlendorf geplant sind sondern vom Berliner Senat, vom Bund oder von privaten Bauherren.

Sie können auch selbst eine Beteiligung für ein Vorhaben anregen.
Mehr dazu finden Sie im nächsten Menü·punkt auf dieser Internet·seite.

Wann wird ein Vorhaben in die Vorhaben·liste des Bezirks aufgenommen?

Damit ein Vorhaben in die Vorhaben·liste kommt, muss mindestens eine Voraussetzung erfüllt sein:

  • Das Vorhaben muss der geplanten Entwicklung für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf entsprechen.
  • Für das Vorhaben gilt die formelle, gesetzliche Beteiligung.
    Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger müssen beteiligt werden.
  • Für das Vorhaben wird ein Grundstück, also eine Fläche, vom Stadt·bezirk benötigt.
    Dafür wird zum Beispiel eine vorhandene Fläche anders genutzt als zuvor.
    Das nennt man Umwidmung.
  • Das Vorhaben darf nicht nur eine Erneuerung von etwas vorhandenem oder eine Sanierung sein.
  • Das Vorhaben kostet mehr als 5,5 Millionen Euro.
    Die Kosten sind ein Richtwert von der EU.
    Der Richtwert kann sich ändern.
  • Das Vorhaben ist wichtig für die gesamte Stadt Berlin oder für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf.
  • Das Vorhaben ist eine große Veränderung für den Stadt·teil.
    Die Veränderung wirkt sich auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner aus.
  • Die Bürgerinnen und Bürger haben dem Bezirksamt gesagt, dass sie dieses Vorhaben wollen.
    Das Bezirksamt hat diesem Vorhaben·vorschlag zugestimmt.
  • Der Bezirk möchte das Vorhaben in die Liste aufnehmen.
  • Das Vorhaben verändert die Umwelt des Bezirkes.
    Damit sind zum Beispiel Änderungen im Verkehr, in der Natur oder beim Wohnen gemeint.