Steglitz-Zehlendorf beteiligt - Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

Raum für Beteiligung - Fragezeichen

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist für eine lebendige demokratische Gesellschaft notwendig.
Die Beteiligung ist vor allem bei der Stadt·planung wichtig.
Die Bürgerinnen und Bürger leben dort und kennen ihren Stadt·bezirk sehr gut.
Sie können am besten sagen, was sie sich für ihren Wohnort und ihre Umwelt wünschen.
Mit guter Beteiligung können Probleme vor Ort früh genug erkannt werden.

Gespräche und Klarheit

Für eine gute Beteiligung sind Gespräche auf Augenhöhe notwendig zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und weiteren Beteiligten.
Denn nur so können alle Sichtweisen berücksichtigt und Konflikte vermieden werden.
Die Vorhaben müssen mit den Beteiligten gemeinsam geplant werden, damit nicht Andere für sie planen.
Dadurch entsteht ein größeres Verständnis für jede Seite.
Jeder kann sich aktiv beteiligen und Einfluss nehmen.
Wie man Einfluss nehmen kann, hängt von der Beteiligungs·stufe ab.

4 Beteiligungs·stufen

Es gibt 4 Stufen der Beteiligung:

  • Stufe 1: Informieren
    Wir informieren die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk über ein Vorhaben.
    Sie können zum Vorhaben Fragen stellen.
  • Stufe 2: Mitwirken
    Wir fragen die Bürgerinnen und Bürger aktiv nach ihren Wünschen.
    Sie können Ihre Meinungen und Ideen zum Vorhaben sagen.
  • Stufe 3: Mitentscheiden
    Wir arbeiten gemeinsam an Plänen und Lösungen.
    Bei einem Bau·vorhaben machen wir Entwürfe, damit sich alle die Ideen für Straßen, Plätze, Parks oder Spielplätze besser vorstellen können.
    Sie sagen ihre Meinung dazu.
    Ihre Meinung ist wichtig bei der Entscheidung, was wie gebaut werden kann.
  • Stufe 4: Entscheiden
    Für Entscheidungen wird oft ein Beteiligungs·gremium gebildet.
    In dieser Entscheidungs·gruppe sind Bürgerinnen und Bürger und andere Beteiligte.
    Das Beteiligungs·gremium trifft sich mehrmals über einen längeren Zeitraum.
    Die Beteiligten sind über den gesamten Zeitraum in der Verantwortung.
    Die Entscheidungen des Gremiums sind verbindlich.
    Es muss sich jeder an diese Entscheidungen halten.

Formelle und informelle Beteiligung

Es gibt 2 Arten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern:

  • die formelle Beteiligung
  • die informelle Beteiligung

Die formelle Beteiligung ist gesetzlich geregelt.
Diese muss zum Beispiel bei Bau·vorhaben erfolgen.
Das steht im Bau·gesetzbuch.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen früh informiert und beteiligt werden.
Sie können sich die Bau·pläne ansehen, Fragen zu den Plänen stellen und ihre Ideen äußern.

Die informelle Beteiligung ist nicht gesetzlich geregelt.
Sie erfolgt zum Beispiel bei der Planung für Einkaufsstraßen oder Sportflächen.
Für beide Arten der Beteiligung gibt es die 4 Beteiligungs-Stufen.

Beteiligung in Berlin

In Berlin gibt es in jedem der 12 Stadt·bezirke ein Angebot, mit dem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird.
Das sind die Bezirklichen Räume für Beteiligung.

Zusätzlich gibt es eine Anlaufstelle, die für Vorhaben im Land Berlin zuständig ist: der Zentrale Raum für Beteiligung

Über alle Vorhaben in den Berliner Stadt-Bezirken und im Land Berlin können Sie sich auf dieser Internet·seite informieren: mein.berlin.de

Sie finden dort auch die sogenannten Vorhaben·listen mit Informationen zu aktuellen und geplanten Projekten.