Drucksache - 1710/XVIII  

 
 
Betreff: Ehrenamt unterstützen - Gerechte Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR'in Kleineidam
Verfasser:BzStR'in Kleineidam 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung Vorberatung
02.07.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.07.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.09.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 29.05.2009
D-BE (HaA) v. 02.07.2009
Vorl.z.K. v. 17.08.2009

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wahlhelfer eine gerechte Aufwands

Nach Übermittlung des o.a. Beschlusses hat die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 24. 7. 2009 die nachfolgende Antwort mitgeteilt:

 

„Die Höhe des den Mitgliedern der Wahlvorstände zu zahlenden Erfrischungsgeldes ist in § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung, § 10 Absatz 2 der Europawahlordnung und § 5 Absatz 3 Satz 2 der Landeswahlordnung festgelegt.

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. S. 2378) wurde vor kurzem das Erfrischungsgeld für Mitglieder der Wahlvorstände bei Bundestags- und Europawahlen von 16 auf 21 € angehoben; eine entsprechende Anpassung der Höhe des Erfrischungsgeldes in der Landeswahlordnung, die noch ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16 € vorsieht (bzw. ein um 10 € auf 26 € erhöhtes Erfrischungsgeld für Mitglieder der Wahlvorstände, die keinen Freizeitausgleich erhalten), wird im Zusammenhang mit der nächsten Änderung dieser Vorschrift erfolgen.

Um die Höhe des in Berlin vorgesehenen Erfrischungsgeldes bereits jetzt an die bundesrechtlichen Regelungen anzupassen, wurde im Zusammenhang mit dem  Neuerlass der Verwaltungsvorschriften über den Ausgleich für die Tätigkeit von Dienstkräften der Berliner Verwaltung in Wahl- und Abstimmungsvorständen bei den allgemeinen Wahlen und Abstimmungen zum 1. April 2009 einvernehmlich mit der Senatsverwaltung für Finanzen vereinbart, bereits im Vorgriff auf die Änderung der Landeswahlordnung auch in Berlin das Erfrischungsgeld um 5 € von 16 € auf 21 € bzw. von 26 € auf 31 € anzuheben. Der Rat der Bürgermeister hat sich in seiner Sitzung am 26. Februar 2009 mit dieser Maßnahme einverstanden erklärt.

 

Nach § 5 Absatz 3 Satz 3 der Landeswahlordnung werden diese Beträge um weitere 5 € erhöht, wenn Wahlen zum Abgeordnetenhaus oder zu den Bezirksverordnetenversammlungen an demselben Tag wie die Wahl zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament stattfinden.
Die Tätigkeit der Mitglieder der Wahlvorstände ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten keine - wie im Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung so bezeichnet - Aufwandsentschädigung zur Abgeltung ihres mit der Tätigkeit verbundenen Aufwandes, sondern eine vom Gesetzgeber ausdrücklich als Erfrischungsgeld („Zehrgeld“) bezeichnete Geldleistung. An dieser Zweckbestimmung ist die betragliche Höhe der Geldleistung ausgerichtet.

Das Erfrischungsgeld soll und kann daher nicht dazu dienen, einen finanziellen Anreiz zur Übernahme des Ehrenamtes zu schaffen.

 

Die sich zunehmend verstärkenden Probleme bei der Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sind auch der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bekannt. Insbesondere durch Heranziehung von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung ist es dennoch immer gelungen, den Bedarf der bezirklichen Wahlämter an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu erfüllen.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam begleiten und, falls dies zwingend erforderlich würde, anstreben, das Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen für eine weitere maßvolle Anhebung des Erfrischungsgeldes zu erreichen.

Bei der bekannten Haushaltsituation des Landes Berlin sind diesem Bestreben jedoch enge Grenzen gesetzt.“

 

Das Bezirksamt bittet, den o.a. BVV-Beschluss als erledigt anzusehen.

 

Berlin-Spandau, den 17. August  2009

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz     Kleineidam

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadträtin

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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