Drucksache - 1710/XVIII
Nach Übermittlung des o.a. Beschlusses hat die zuständige
Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Schreiben vom 24. 7. 2009 die
nachfolgende Antwort mitgeteilt: „Die Höhe des den Mitgliedern der Wahlvorstände zu zahlenden
Erfrischungsgeldes ist in § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung, § 10 Absatz 2
der Europawahlordnung und § 5 Absatz 3 Satz 2 der Landeswahlordnung festgelegt. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. S.
2378) wurde vor kurzem das Erfrischungsgeld für Mitglieder der Wahlvorstände
bei Bundestags- und Europawahlen von 16 auf 21 € angehoben; eine entsprechende
Anpassung der Höhe des Erfrischungsgeldes in der Landeswahlordnung, die noch
ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16 € vorsieht (bzw. ein um 10 € auf 26 €
erhöhtes Erfrischungsgeld für Mitglieder der Wahlvorstände, die keinen
Freizeitausgleich erhalten), wird im Zusammenhang mit der nächsten Änderung
dieser Vorschrift erfolgen. Um die Höhe des in Berlin vorgesehenen Erfrischungsgeldes
bereits jetzt an die bundesrechtlichen Regelungen anzupassen, wurde im
Zusammenhang mit dem Neuerlass der
Verwaltungsvorschriften über den Ausgleich für die Tätigkeit von Dienstkräften
der Berliner Verwaltung in Wahl- und Abstimmungsvorständen bei den allgemeinen
Wahlen und Abstimmungen zum 1. April 2009 einvernehmlich mit der
Senatsverwaltung für Finanzen vereinbart, bereits im Vorgriff auf die Änderung
der Landeswahlordnung auch in Berlin das Erfrischungsgeld um 5 € von 16 € auf
21 € bzw. von 26 € auf 31 € anzuheben. Der Rat der Bürgermeister hat sich in
seiner Sitzung am 26. Februar 2009 mit dieser Maßnahme einverstanden erklärt. Nach § 5 Absatz 3 Satz 3 der Landeswahlordnung werden
diese Beträge um weitere 5 € erhöht, wenn Wahlen zum Abgeordnetenhaus oder zu
den Bezirksverordnetenversammlungen an demselben Tag wie die Wahl zum Deutschen
Bundestag oder zum Europäischen Parlament stattfinden. Das Erfrischungsgeld soll und kann daher nicht dazu dienen,
einen finanziellen Anreiz zur Übernahme des Ehrenamtes zu schaffen. Die sich zunehmend verstärkenden Probleme bei der Gewinnung
einer ausreichenden Zahl von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sind auch der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport bekannt. Insbesondere durch Heranziehung
von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung ist es dennoch immer gelungen, den
Bedarf der bezirklichen Wahlämter an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu
erfüllen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird diese
Angelegenheit weiterhin aufmerksam begleiten und, falls dies zwingend
erforderlich würde, anstreben, das Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für
Finanzen für eine weitere maßvolle Anhebung des Erfrischungsgeldes zu
erreichen. Bei der bekannten Haushaltsituation des Landes Berlin sind
diesem Bestreben jedoch enge Grenzen gesetzt.“ Das Bezirksamt bittet, den o.a. BVV-Beschluss als erledigt
anzusehen. Berlin-Spandau, den 17. August 2009 Das Bezirksamt Birkholz Kleineidam Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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