Drucksache - 1772/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Bordsteinabsenkung am Möllentorsteg derart baulich zu ändern, dass ein Parken für Autos an der Stelle verhindert wird.
Begründung
In seinem letzten Bericht zum Antrag Drucksache 0977/XX “Abgesenkten Bordstein am Möllentorsteg deutlich machen” schreibt das Bezirksamt, dass eine Markierung am abgesenkten Bordstein am Möllentorsteg aufgrund der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO nicht möglich ist. Gleichzeitig wird eine erhöhte Kontrolle durch das Ordnungsamt angeregt. Inzwischen lässt sich konstatieren, dass sich an der Situation vor dem abgesenkten Bordstein nichts geändert hat. Er ist weiterhin dauerhaft zugeparkt. Damit ist nicht nur der Havelradweg unterbrochen, sondern es stellt auch eine Behinderung für mobilitätseingeschränkte Menschen dar. Weiterhin gefährden Radfahrer, die nicht vom Rad absteigen wollen beim Befahren des Fußweges Fußgänger an der schlecht einzusehenden Kurve. Bürger berichten zudem, dass Ordnungsamtsmitarbeiter die Situation vor Ort so einschätzen, dass dort kein Halteverbot vorläge, weil es sich nicht direkt um eine Ausfahrt oder einen Fußgängerüberweg handeln solle. Nun lässt sich fragen: Wie sollen in dem Fall dann Autofahrer dies korrekt einschätzen können? Wenn eine farbliche Markierung nicht hilft, muss baulich Abhilfe geschaffen werden, um die Situation zu klären, z.B. durch eine Gehwegnase. |
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Bezirksamt Spandau
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