Auszug - Wiederinbetriebnahme Siemensbahn - Besprechung der SAGA aus der 24. BVV am 31.01.2024  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung
TOP: Ö 12.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 20.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1024/XXI Wiederinbetriebnahme Siemensbahn
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die LinkeBezirksamt
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR Schatz
 
Wortprotokoll

Die Große Anfrage wurde auf Wunsch der Fraktion Die Linke aus der 24. BVV am 31.01.2024 zur Besprechung in den Sta Ausschuss überwiesen.

 

Folgende zusätzliche Fragen werden von BV Wieczorek-Hahn aufgeworfen:

 

„ Wir sehen hier – auch formal – eine Zuständigkeit des Bezirks, vor allem in seiner Funktion als Schulträger, also als derjenige, der für Angelegenheiten der Schulen zuständig ist, wenn es sich nicht um Fragen des Lehrkörpers, der Curricula oder der Schulaufsicht handelt.

 

Es mag sein, dass für bestimmte Fragen das Land zuständig ist, aber

-          muss nicht der Bezirk im Interesse seiner Grundschule beim Land gegen das Vorhaben der Bahn angehen, wenn diese künftig das Schulgelände kreuzen will ohne zeitgemäßen Lärmschutz?

-          nimmt nicht der Bezirk die Planungshoheit wahr?

-          ist nicht seit 31.05.2016 ein Bebauungsplan 5-110 in Arbeit, der auch dieses Schulgelände umfasst?

-          ließen sich mittels dieses B-Plans angemessene Immissionsgrenzwerte festlegen, an die sich die Bahn im Falle der Wiederinbetriebnahme halten müsste?

-          umfasst nicht der Bebauungsplan VIII-9 vom 06.07.2016 auch Teile des S-Bahn-Viadukts und in unmittelbarer Nachbarschaft ein reines Wohngebiet, in dem die Werte Lärmschutz nach TA Lärm, BlmSchV und VLärmSchR ausnahmslos deutlich unter den Werten liegen, die ausweislich des Erläuterungsberichts zum in Entstehung befindlichen Bebauungsplan des SiemensCampus von der Bahn erreicht werden können – auch bei Tempo 60?

-          ist dem Bezirksamt bekannt, dass es in der Siemensstadt erhebliche Bedenken der Bevölkerung nicht prinzipiell gegen die Siemensbahn, wohl aber die Lärmbelastung gibt?

-          sehen sich die Mitglieder des Bezirksamts auch diesbezüglich als unzuständig an – also als von jeder Kompetenz befreit? „

 

BezStR Schatz antwortet. Das Bezirksamt informiere regelmäßig über das beschriebene Gebiet, jedoch liegt die Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung. Es handele sich hier um ein wichtiges Infrastrukturgebiet. In seiner weiteren Beantwortung der Fragen verweist BezStR Schatz auf die bereits gelieferten Antworten zur Drs. 1024/XXI.


 
 

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