Drucksache - 1024/XXI  

 
 
Betreff: Wiederinbetriebnahme Siemensbahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die LinkeBezirksamt
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR Schatz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.11.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Besprechung
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Stadtentwicklung Besprechung
20.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Stadtentwicklung Besprechung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 09.11.2023
2. Version vom 19.01.2024
5. Version vom 07.02.2024
6. Version vom 07.02.2024

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 18.01.2024 zur Großen Anfrage 1024/XXI

Eingang im BVV-Büro: 18.01.2024 (Frist: 04.12.2023)

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Deutsche Bahn die sogenannte Siemensbahn wieder in Betrieb nehmen will, ohne im Bereich zwischen den Bahnhöfen Wernerwerk und Siemensstadt für zeitgemäßen Lärmschutz zu sorgen?

2. Welche Auswirkungen wird das auf den Betrieb der Grundschule an der Jungfernheide haben - insbesondere: wird dies den Bezirk als Schulträger belasten (z.B. Nachrüstung von Schallschutzmaßnahmen)?

3. Wie wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte künftig vom Bestand zu den neuen Bereichen der Schule gelangen können - und ist dies mit der Eigenunfallversicherung des Landes Berlin abgestimmt?

4. Ist dem Bezirksamt ferner bekannt, dass es unter den Anwohnerinnen und Anwohnern im Umfeld der Bahntrasse erhebliche Befürchtungen hinsichtlich der Lärmbelastung nach Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn gibt?

5. Sieht das Bezirksamt rechtliche Möglichkeiten - auch für Anwohnerinnen und Anwohner, gegen den Verzicht auf zeitgemäßen Lärmschutz vorzugehen, oder ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass das Vorgehen der Deutschen Bahn nicht anfechtbar ist?

6. Sieht das Bezirksamt außerhalb rechtlicher Möglichkeiten Wege, die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen?

Antworten

Das Bezirksamt ist für die angefragten Sachverhalte zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn nicht zuständig. Diese müssen über das Abgeordnetenhaus von Berlin an die jeweils zuständigen Stellen adressiert werden.

Insbesondere Themen des Immissionsschutzes (hier „rmschutz“ bzw. „Schallschutz“) liegen in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Mobilit, Verkehr, Klima- und Umweltschutz (SenMVKU).

Da das Bezirksamt auch über seine Zuständigkeiten hinaus Interesse an der Reaktivierung der Siemensbahn und den Umständen dieser hat, informiert sich Bezirksstadtrat Schatz regelmäßig über die aktuellen Planungen und steht diesbezüglich insbesondere in einem regelmäßigen Austausch mit der Deutschen Bahn. Auch wenn diese Gespräche keinen Einfluss auf die rechtlichen Zuständigkeiten haben, bietet sich so die Möglichkeit, bezirkliche Interessen zu kommunizieren.

 

 

Berlin-Spandau, 18.01.2024

 

Thorsten Schatz

Bezirksstadtrat

 

 

 

Große Anfrage der Fraktion Die Linke zur 022/XXI (BVV) am 22.11.2023

 

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Deutsche Bahn die sogenannte Siemensbahn wieder in Betrieb nehmen will, ohne im Bereich zwischen den Bahnhöfen Wernerwerk und Siemensstadt für zeitgemäßen Lärmschutz zu sorgen?

2. Welche Auswirkungen wird das auf den Betrieb der Grundschule an der Jungfernheide haben - insbesondere: wird dies den Bezirk als Schulträger belasten (z.B. Nachrüstung von Schallschutzmaßnahmen)?

3. Wie wird gewährleistet, dass Schülerinnen und Scler sowie Lehrkräfte künftig vom Bestand zu den neuen Bereichen der Schule gelangen können - und ist dies mit der Eigenunfallversicherung des Landes Berlin abgestimmt?

4. Ist dem Bezirksamt ferner bekannt, dass es unter den Anwohnerinnen und Anwohnern im Umfeld der Bahntrasse erhebliche Befürchtungen hinsichtlich der rmbelastung nach Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn gibt?

5. Sieht das Bezirksamt rechtliche Möglichkeiten - auch für Anwohnerinnen und Anwohner, gegen den Verzicht auf zeitgemäßen Lärmschutz vorzugehen, oder ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass das Vorgehen der Deutschen Bahn nicht anfechtbar ist?

6. Sieht das Bezirksamt außerhalb rechtlicher Möglichkeiten Wege, die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen?

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen