Auszug - Falschparken zulasten des Fußverkehrs wirkungsvoll unterbinden - MBP anbei
Es liegt ein Protokoll des mitberatenden Ausschusses BVGUmNat vor. Darin wird dem federführenden HPR Ausschuss die Annahme des Antrags mit folgender Änderung empfohlen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, bei Instandhaltungsarbeiten an Kreuzungen, Umsetzungen von Gehwegvorstreckungen oder Querungshilfen für den Fußverkehr, Poller oder Fahrradbügel so aufzustellen, dass das Parken von KfZ an unübersichtlichen Straßenstellen, auf den Überwegen für Fußgängerinnen sowie Fußgängern sowie fünf Meter vor bzw. zehn Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot unmöglich wird.“
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen. |
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Bezirksamt Spandau
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