Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 19.11.2012 betr.: Katastrophenschutz sicherstellen - Meldepflicht gegenüber den lokalen Behörden bei Transporten mit radioaktiv belasteten Gütern - überwiesen in der 16. BVV am 28.11.2012 - vertagt in der 9. Sitzung am 14.01.2013 - vertagt in der 10. Sitzung am 18.02.2013
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Bezv. Höhne schlägt folgenden Änderungsantrag vor:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Behörden und staatliche Institutionen verpflichtet werden, die lokalen Behörden (Geschäftsstelle Katastrophenschutz) - ggf. auch die Landesbehörden - im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit frühzeitig über alle Transporte von radioaktiv belasteten Gütern aus Atomkraftwerken und nuklearen Forschungszentren zu informieren.
Nachdem Bezv. Meißner, A. äußert, dass sich die Fraktion der CDU enthalten wird, aufgrund der Auffassung, dass die BVV nicht dafür zuständig ist, Bundesgesetze zu ändern, wird der Änderungsantrag bei 6 Enthaltungen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der CDU) angenommen. |
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