Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 19.11.2012 betr.: Katastrophenschutz sicherstellen - Meldepflicht gegenüber den lokalen Behörden bei Transporten mit radioaktiv belasteten Gütern - überwiesen in der 16. BVV am 28.11.2012 - vertagt in der 9. Sitzung am 14.01.2013 - vertagt in der 10. Sitzung am 18.02.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:43 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0487/XIX Katastrophenschutz sicherstellen - Meldepflicht gegenüber den lokalen Behörden bei Transporten mit radioaktiv belasteten Gütern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne schlägt folgenden Änderungsantrag vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Behörden und staatliche Institutionen verpflichtet werden, die lokalen Behörden (Geschäftsstelle Katastrophenschutz) - ggf. auch die Landesbehörden - im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit frühzeitig über alle Transporte von radioaktiv belasteten Gütern aus Atomkraftwerken und nuklearen Forschungszentren zu informieren.

 

Nachdem Bezv. Meißner, A. äußert, dass sich die Fraktion der CDU enthalten wird, aufgrund der Auffassung, dass die BVV nicht dafür zuständig ist, Bundesgesetze zu ändern, wird der Änderungsantrag bei 6 Enthaltungen (4 Bezv. der Fraktion der CDU, 2 Bgd. auf Vorschlag der CDU) angenommen.


 
 

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