Drucksache - 0487/XIX
Mit o.g. Beschluss wurde das Bezirksamt beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Behörden und staatliche Institutionen verpflichtet werden, die lokalen Behörden (Geschäftsstelle Katastrophenschutz) - ggf. auch die Landesbehörden - im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit frühzeitig über alle Transporte von radioaktiv belasteten Gütern aus Atomkraftwerken und nuklearen Forschungszentren zu informieren.
Das Bezirksamt hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) über den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt gebeten, im Sinne des Beschlusses der BVV tätig zu werden. Des Weiteren wurde darum gebeten, über die Ergebnisse in dieser Angelegenheit zu unterrichten.
Das zuständige Bundesministerium hat über den zuständigen Senator geantwortet. Die Genehmigung von Transporten sonstiger radioaktiver Stoffe erfolgt nach diesem Schreiben durch die zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde des Landes, in dem der Transport beginnt. Eine Unterrichtung weiterer von solchen Transporten berührter Länder ist im Unterschied zu Kernbrennstofftransporten nicht vorgesehen. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Unterrichtung erfolgt, obliegt der Genehmigungsbehörde.
Die Einhaltung der geltenden gefahrgut- und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften zur Durchführung von Transporten mit sonstigen radioaktiven Stoffen garantiert ein hohes sicherheitstechnisches Niveau; das den Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten und der Umwelt umfassend gewährleistet. Seitens der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder wurden dem Bundesministerium keine gravierenden Abweichungen von diesen Vorschriften berichtet.
Berlin-Spandau, den 15. Februar 2014
Kleebank Bezirksbürgermeister
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