Auszug - Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger  

 
 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 24.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:23 - 22:43 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2143/XVIII Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger
(Gem. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, FDP und PANTHER vom 23.02.2010)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDP/PANTHERBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Gemeinsamer DringlichkeitsantragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
 
Beschluss

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) hinsichtlich des Winterdienstes (§ 3 StrReinG) einzusetzen

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen für eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) hinsichtlich des Winterdienstes (§ 3 StrReinG) einzusetzen. Vorrangiges Ziel muss es sein, die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger nachhaltig zu verbessern.

 

Dazu ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und das "Abstumpfen von Glätte".

 

Die erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen festzulegen.

 

Insbesondere ist die Regelung für Fußgängerzonen den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. Querungen in einem Abstand von 30 m sind nicht ausreichend und entsprechen nicht dem tatsächlichen Verhalten der Fußgänger. Eine weitestgehend flächendeckende Befreiung von Eis und Schnee ist durch das Land Berlin zu beauftragen.

 

In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst ebenfalls durch das Land Berlin zu beauftragen und nicht nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist, sondern der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen. Darüber hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Ferner sind personengebundene Behindertenparkplätze fahrbahn- als auch gehwegseitig freizuhalten.

 

Die Zuwegung zu Briefkästen ist ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen.

 

Darüber hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden.


  Beschluss: 24.02.2010 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 21.04.2010 realisiert Verantwortlich:
Bezirksamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 05.05.2010  
Vermerk:

 
 

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