Auszug - Vorlage - zur Kenntnisnahme - (Schlussbericht) vom 01.09.2008 betr. Qualitätssiegel "Freiwillig kontrollierte Lautstärke" für Diskotheken - überwiesen in der 20. BVV am 24.09.2008 auf Antrag der Fraktion der SPD - vertagt in der 24. Sitzung am 07.01.2009 - vertagt in der 26. Sitzung am 01.04.2009
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Für die
Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz ist Frau Nierste erschienen und
verteilt zur Information eine schriftliche Zusammenfassung über die DIN
15905-5. Bezv.
Ortlepp fragt zum Schlussbericht nach, ob es zur Durchsetzung andere,
bezirkliche Möglichkeiten, als die geschilderten gibt? Bezv.
Höhne fragt nach möglichen bezirklichen Kontrollen. BzStR Matz führt aus, dass
sich aus dem Schlussbericht ergibt, dass es sich um eine freiwillige
Selbstverpflichtung handelt, die eben keine, wie auch immer gearteten,
sinnvollen Kontrollen ermöglicht. Auch die entsprechende DIN-Norm 15905-5
enthält keine derartigen Verpflichtungen. Bezv.
Trautmann beklagt, dass das Bezirksamt lediglich 2 Briefe geschrieben habe.
Mindestens das Hilfeangebot der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz aus dem Schreiben vom 20.2.2008, den Bezirk bei der weiteren
Umsetzung zu unterstützen, hätte angenommen werden sollen. Auch will er wissen,
ob das Bezirksamt Sanktionsmöglichkeiten habe. BzStR
Matz verneint dies. Bezv. Pütz stellt fest, dass die Diskotheken offenbar kein
Interesse an diesem Thema haben, wie sich aus der niedrigen Rücklaufquote bei
der Abfrage ergibt. Weitere Möglichkeiten für das Bezirksamt sieht er nicht.
Nach Auffassung des Bezv. Beckmann wäre ein neuer Antrag erforderlich, der das
Bezirksamt beauftragt auf gesetzliche Änderungen hinzuwirken. Bezv. Trautmann
bezweifelt, dass es keine gesetzlichen Regelungen zur maximalen Lautstärke
gibt. Bezv.
Höhne hätte wenigstens ein Nachfassen zu den unbearbeiteten Schreiben an die
Diskotheken seitens des Bezirksamtes erwartet. Außerdem meint sie, dass sich
das Problem nicht auf die Diskotheken beschränkt, sondern z. B. auch auf
Musikcafés zutrifft. Bezv. Ortlepp stellte das verfassungsmäßige Recht fest,
sich auch selbst zu schädigen. BzStR Matz wird die Bitte an BzStR Röding
weiterleiten. Bezv. Trautmann regt an den Flyer „Laut ist out" zu besorgen
und an den Schulen zu verteilen. An der Diskussion beteiligt sich weiterhin
Bezv. Koza. Der
Schlussbericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen. |
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