Auszug - Vorlage - zur Kenntnisnahme - (Schlussbericht) vom 01.09.2008 betr. Qualitätssiegel "Freiwillig kontrollierte Lautstärke" für Diskotheken - überwiesen in der 20. BVV am 24.09.2008 auf Antrag der Fraktion der SPD - vertagt in der 24. Sitzung am 07.01.2009 - vertagt in der 26. Sitzung am 01.04.2009  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 08.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:12 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0694/XVIII Qualitätssiegel "Freiwillig kontrollierte Lautstärke" für Diskotheken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE GRAUENBzStR Röding
Verfasser:BzStR R ö d i n g 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
 
Wortprotokoll
Beschluss

Für die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz ist Frau Nierste erschienen und verteilt zur Information eine schriftliche Zu

 

Für die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz ist Frau Nierste erschienen und verteilt zur Information eine schriftliche Zusammenfassung über die DIN 15905-5.

 

Bezv. Ortlepp fragt zum Schlussbericht nach, ob es zur Durchsetzung andere, bezirkliche Möglichkeiten, als die geschilderten gibt?

Bezv. Höhne fragt nach möglichen bezirklichen Kontrollen. BzStR Matz führt aus, dass sich aus dem Schlussbericht ergibt, dass es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung handelt, die eben keine, wie auch immer gearteten, sinnvollen Kontrollen ermöglicht. Auch die entsprechende DIN-Norm 15905-5 enthält keine derartigen Verpflichtungen.

 

Bezv. Trautmann beklagt, dass das Bezirksamt lediglich 2 Briefe geschrieben habe. Mindestens das Hilfeangebot der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz aus dem Schreiben vom 20.2.2008, den Bezirk bei der weiteren Umsetzung zu unterstützen, hätte angenommen werden sollen. Auch will er wissen, ob das Bezirksamt Sanktionsmöglichkeiten habe.

 

BzStR Matz verneint dies. Bezv. Pütz stellt fest, dass die Diskotheken offenbar kein Interesse an diesem Thema haben, wie sich aus der niedrigen Rücklaufquote bei der Abfrage ergibt. Weitere Möglichkeiten für das Bezirksamt sieht er nicht. Nach Auffassung des Bezv. Beckmann wäre ein neuer Antrag erforderlich, der das Bezirksamt beauftragt auf gesetzliche Änderungen hinzuwirken. Bezv. Trautmann bezweifelt, dass es keine gesetzlichen Regelungen zur maximalen Lautstärke gibt.

 

Bezv. Höhne hätte wenigstens ein Nachfassen zu den unbearbeiteten Schreiben an die Diskotheken seitens des Bezirksamtes erwartet. Außerdem meint sie, dass sich das Problem nicht auf die Diskotheken beschränkt, sondern z. B. auch auf Musikcafés zutrifft. Bezv. Ortlepp stellte das verfassungsmäßige Recht fest, sich auch selbst zu schädigen. BzStR Matz wird die Bitte an BzStR Röding weiterleiten. Bezv. Trautmann regt an den Flyer „Laut ist out" zu besorgen und an den Schulen zu verteilen. An der Diskussion beteiligt sich weiterhin Bezv. Koza.

 

Der Schlussbericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.


 


 
 

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