Auszug - Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-34 für Teilflächen des Grundstückes Schönwalder Allee 26 im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 44.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 23.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1038/XVIII Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-34 für Teilflächen des Grundstückes Schönwalder Allee 26 im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR RödingBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG und § 6 Abs. 3 AGBauGB unter Vorlage der Begründung vom 31. März 2008 gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuchs zum Entwurf des Bebauungsplans:

 

I.          Den Entwurf des Bebauungsplans 5-34 vom 7. August 2007 mit Deckblatt vom 27. Februar 2008 für Teilflächen des Grundstückes Schönwalder Allee 26 im Bezirk Spandau.

 

II.         

Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-34

im Bezirk Spandau

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit § 6 Abs. 5 des Gesetztes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7.November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

§ 1

 

Der Bebauungsplan 5-34 vom 7. August 2007 mit Deckblatt vom 27. Februar 2008 für Teilflächen des Grundstückes Schönwalder Allee 26 im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde wird festgesetzt.

 

§ 2

 

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz, Vermessungsamt, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz, Stadtplanungsamt und Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden.

 

§ 3

Auf die Vorschriften über

 

1.                  die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.                  das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

§ 4

 

(1)       Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

1.                  eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

2.                  eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vor­schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs­plans,

3.                  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

4.                  eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

in den Fällen der Nummern 1 bis 3 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2)        Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser             Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen