Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2012
1. im Kapitel 3960 Leistungen nach SGB II - Grundsicherung
für Arbeitssuchende
1.1. bei Titel 67219 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Lernförderung
bis zur Höhe von 6.323,88 EUR
1.2. bei Titel 67220 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Mittagsverpflegung Kita
bis zur Höhe von 18.576,47 EUR
2. im Kapitel 4410 Wohngeld
2.1. bei Titel 67215 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Schulausflüge
bis zur Höhe von 104,60 EUR
2.2. bei Titel 67216 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Kitaausflüge
bis zur Höhe von 39,50 EUR
2.3. bei Titel 67219 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Lernförderung
bis zur Höhe von 217,89 EUR
2.4. bei Titel 67220 T Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Mittagsverpflegung Kita
bis zur Höhe von 8.092,00 EUR
werden genehmigt.