Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen weiteren überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2011
im Kapitel 4042 Jugendamt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe
für seelisch Behinderte nach dem SGB VIII und
Inobhutnahme
bei Titel 67142 T Vollzeitpflege in Familien nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 240.760,68 €,
bei Titel 67145 T Sozialpädagogische Krisenintervention nach
Inobhutnahme nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 65.891,59 €
und
bei Titel 67156 T Tagesgruppen nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 51.624,76 €
werden genehmigt.