Drucksache - 0206/XIX
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1. Zwischenbericht vom 26.09.2012 (als Schlussbericht gefertigt)
Das im Beschluss der BVV genannte weiße durchkreuzte Rechteck existiert nach dem Kenntnisstand des Bezirksamtes nur vor dem Senioren-Wohnhaus Rohrdamm 56, aus diesem Grunde bezog sich die Stellungnahme in der Vorlage vom 26.09.2012 auch vorrangig auf diese Örtlichkeit.
Das Bezirksamt vertritt weiterhin die Auffassung dass sich diese Regelung bewährt hat und eine andere Regelung an dieser Stelle rechtlich nicht möglich bzw. zweckmäßig ist.
Das Bezirksamt bittet, den vorliegenden Beschluss damit als erledigt anzusehen; es ist selbstverständlich stets offen für Anregungen aus der BVV oder der Seniorenvertretung hinsichtlich einer Prüfung der Verkehrsregelungen vor anderen Senioreneinrichtungen.
Berlin-Spandau, den 07.12.2012 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat einstimmig
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