Drucksache - 0206/XIX  

 
 
Betreff: Parkverbot vor Seniorenwohnhäusern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SeniorenBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin - Generationen-BVV überwiesen   
Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Vorberatung
16.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen und Verkehr Kenntnisnahme
20.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Sen-Antr. Remmert v. 17.03.2012
BE BüO v. 16.08.2012
Vorl. z. K. v. 11.09.2012
Vorl. z.K. v. 07.12.2012

Meine Bitte ist, sich dafür einzusetzen, dass allgemein ein Parkverbot vor Seniorenwohnhäusern (weißes Rechteck durchkreuzt) durch Parkverbotsschilder - eingeschränktes Haltverbot - zu ersetzen ist

2

 

1. Zwischenbericht vom 26.09.2012 (als Schlussbericht gefertigt)

 

 

Das im Beschluss der BVV genannte weiße durchkreuzte Rechteck existiert nach dem Kenntnisstand des Bezirksamtes nur vor dem Senioren-Wohnhaus Rohrdamm 56, aus diesem Grunde bezog sich die Stellungnahme in der Vorlage vom 26.09.2012 auch vorrangig auf diese Örtlichkeit.

 

Das Bezirksamt vertritt weiterhin die Auffassung dass sich diese Regelung bewährt hat und eine andere Regelung an dieser Stelle rechtlich nicht möglich bzw. zweckmäßig ist.

 

Das Bezirksamt bittet, den vorliegenden Beschluss damit als erledigt anzusehen; es ist selbstverständlich stets offen für Anregungen aus der BVV oder der Seniorenvertretung hinsichtlich einer Prüfung der Verkehrsregelungen vor anderen Senioreneinrichtungen.

 

 

Berlin-Spandau, den 07.12.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                                            Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                              Bezirksstadtrat

einstimmig

einstimmig

Begründung:

 

 
 

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