Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7
Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne
Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2008
im
Kapitel 4042 Jugendamt
- Hilfe zur Erziehung, Einglie-
derungshilfe
für seelisch Behinderte nach
dem
SGB VIII und Inobhutnahmen
bei Titel 67146
T Heimerziehung
nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur
Höhe von 2.579.000,-
EUR
und
bei Titel 67187
T Einsatz
von Erziehungsbeiständen und Betreu-
ungshelfern/-helferinnen
nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
bis zur
Höhe von 148.000,-
EUR
werden genehmigt.