Drucksache - 3142/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.09.2021 - Drucksache Nr. 3142/XX -:
„Das Bezirksamt wird ersucht, äquivalent zum in der StVO vorgeschriebenen Parkverbot von jeweils fünf Metern vor und hinter einer Kreuzung, ein Parkverbot an den beiden stark frequentierten Ein- und Ausfahrten des EDEKA-Marktes im Eichborndamm und der Antonienstraße auszuweisen, um den Kundinnen und Kunden des Marktes ein sichereres Ein-bzw. Ausfahren zu ermöglichen und das Unfallrisiko am Unfallschwerpunkt Antonienstraße/Eichborndamm zu senken.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Verlassen einer Ein-/ Ausfahrt ist ein im Stadtverkehr üblicher Vorgang, der für sich keine zwingenden Eingriffe im öffentlichen Straßenland rechtfertigt. Hierbei unterliegen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer einer besonderen Sorgfaltspflicht gemäß § 10 StVO.
Eine Unfallauswertung für den Zeitraum 01.01. -31.12.2020 ergab auch keine Hinweise, die eine verkehrsrechtliche Anordnung begründen könnten. Gemäß § 45 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo es zwingend erforderlich ist.
Dem Betreiber des EDEKA-Marktes wurde im Februar 2021 angeboten, einen Verkehrsspiegel an beiden Ausfahrten auf eigene Kosten im Wege der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis aufzustellen. Von diesem Angebot wurde bisher jedoch kein Gebrauch gemacht.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 3142/XX damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Katrin Schultze-BerndtStellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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