Drucksache - 3142/XX
Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, äquivalent zum in der StVO vorgeschriebenen Parkverbot von jeweils fünf Metern vor und hinter einer Kreuzung, ein Parkverbot an den beiden stark frequentierten Ein- und Ausfahrten des EDEKA-Marktes im Eichborndamm und der Antonienstraße auszuweisen, um den Kundinnen und Kunden des Marktes ein sichereres Ein-bzw. Ausfahren zu ermöglichen und das Unfallrisiko am Unfallschwerpunkt Antonienstraße/Eichborndamm zu senken.
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