Drucksache - 3219/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.06.2021 - Drucksache Nr. 3219/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich kurzfristig gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Beschränkung des Angebots auf Wochenmärkten auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, § 15 (1) SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 4. März 2021, schnellstmöglich aufgehoben wird.
Um ausreichend Platz zwischen den Ständen zu gewährleisten, sind zusätzliche Flächen, beispielsweise durch Straßensperrungen zur Verfügung zu stellen und ggf. ein Rotationssystem zu prüfen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Beschränkung des Angebots auf Wochenmärkten auf ein begrenztes Warensortiment ist zwischenzeitlich bereits aufgehoben worden.
Darüber hinaus teilt die hierfür zuständige Abteilung Bauen, Bildung und Kultur mit, dass sofern Marktbetreibende zusätzliche Flächen in Anspruch nehmen möchten, es eines entsprechenden Antrages bedarf, der dann im Rahmen der Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde geprüft wird. Eine pauschale Aus- bzw. Zusage zur Verfügungstellung solcher Flächen ist aufgrund der Komplexität und des Umfangs einer solchen Einzelfallprüfung nicht möglich.
Die Auswahl der Markthändler obliegt dem Betreibenden, das Straßen- und Grünflächenamt besitzt hier keine Eingriffsmöglichkeit.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 3219/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Uwe Brockhausen Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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