Drucksache - 2893/XX
Sachverhalt:
Für die Erhaltung der biologischen Vielfalt Berlins und für die Lebensqualität in der wachsenden Metropole ist die Zuweisung weiterer Naturschutzgebiete zwingend notwendig.
Diese Zielstellung mit der konkret benannten Flächenabgrenzung für ein Naturschutzgebiet Flughafensee/Tegeler Stadtheide ergibt sich aus dem Programmplan Biotop- und Artenschutz des Landschaftsprogramms (LaPro 2016), dem ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren vorausgegangen ist.
Der Berliner Senat, der Rat der Bürgermeister (RdB) und das Berliner Abgeordnetenhaus sind mit der Charta für das Berliner Stadtgrün eine Selbstverpflichtung eingegangen, dem „Grundsatz der Gleichzeitigkeit von Stadt- und Landschaftsentwicklung“ zu folgen und haben sich im „Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030“ dazu verpflichtet, gemäß dem LaPro Schutzgebiete mit der Zielperspektive 2030“ einzurichten.
Das genannte Anliegen Naturschutzgebiet Flughafensee/Tegeler Stadtheide entspricht dem aktuellen Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege (Beiratsbeschluss – NL-23-09-20). Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) dafür einzusetzen, dass ein Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen wird, das die Teile des Flughafensees und der „Tegeler Stadtheide“ umfasst, die auf dem noch im Betrieb befindlichen Gelände des Flughafens Tegel liegen, dass dieses neue NSG mit einem Landschaftsschutzgebiet als Puffergebiet umgeben wird und dass jetzt sichergestellt wird, dass die Flächen Flughafensee/Tegeler Stadtheide bis zur Ausweisung als NSG mindestens in der jetzigen Ausdehnung und mit den wertvollen Arten und Lebensgemeinschaften erhalten bleiben.
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