Drucksache - 1420/XXI  

 
 
Betreff: Vorlage zur Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung betreffend den Beschluss über die Veränderungssperre 12-63a / 47 gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und über den Entwurf der Rechtsverordnung für das Grundstück Trettachzeile 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Borsigwalde.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
13.09.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.10.2023 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.10.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2-b-BA-BVV-Vorlage-a_Begründung
Anlage 2-b-BA-BVV-Vorlage-b_Übersichtsplan_neu
Anlage 2-b-BA-BVV-Vorlage-c_RVO_Veränderungssperre
Anlage 2-b-BA-BVV-Vorlage-d_Planzeichnung Bebauungplan 12-63a mit textlichen Festsetzungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Begründung:

 

Siehe Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

I. Die vom Bezirksamt vorgelegte Veränderungssperre 12-63a / 47 für das Grundstück

Trettachzeile 5 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Borsigwalde wird beschlossen.

II. Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung der Veränderungssperre 12-63a / 47 wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Rechtsgrundlagen

 

 § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-vember 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBL I Nr. 184) geändert worden ist

 § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), das zuletzt durch das Gesetz vom 14.10.2022 (GVBl. S. 578) geändert worden ist

 § 36 Abs. 2b Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG BE) in der Fassung vom 27. August 2021 (GVBI. S. 982, 1239)

 

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner       Korinna Stephan

Bezirksbürgermeisterin       Bezirksstadträtin

Anlage/n:

Anlagen:

 

a)                                Begründung zur Veränderungssperre

b)                                Übersichtsplan zur Veränderungssperre

c)                                 Entwurf der Rechtsverordnung

d)                                Bebauungsplanentwurf 12-63a einschließlich textlicher Festsetzungen

 
 

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