Drucksache - 1398/XXI
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Sachverhalt:
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird die BVV unterrichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 01.08.2023 beschlossen:
I. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 12-52 wird zugestimmt.
II. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 12-52 wird geändert. Der Geltungsbereich wird um eine südwestliche Teilfläche des Flurstücks 838 (Dankeskirchhof) in einer Größe von rd. 135 qm erweitert.
III. Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-52 wird durch den Fachbereich Stadtpla nung und Denkmalsdrutz durchgefUhrt.
IV. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage – Drucksache Nr. – ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Begründung:
Im Rahmen der Identifizierung von Potenzialflächen für den Wohnungsbau wurde das Areal zwischen der Blankestraße und der Gotthardstraße, welches auch den Wirtschaftshof des Dankeskirchhofs (auch als Dankes-Nazareth-Friedhof bezeichnet) umfasst, als prädestinierter Standort für die Schaffung von neuem Wohnraum sowie gewerblichen Nutzungen ermittelt.
Aufgrund einer konkreten Entwicklungsabsicht eines Vorhabenträgers für eine Wohnbebauung an der Gotthardstraße mit Kindertagesstätte und Seniorentagesstätte soll nunmehr unter Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung für das Plangebiet eine bauliche Entwicklung planungsrechtlich vorbereitet werden. Im Rahmen der Projektkonkretisierung ergab sich das Erfordernis, den Geltungsbereich um einen 2 m breiten Streifen (rund 135 qm) zulasten der Friedhofsfläche zu erweitern. Dies wurde mit der Evangelischen Nazareth – Kirchengemeinde, als Eigentümerin des Friedhofes abgestimmt.
Der Bebauungsplanentwurf 12-52 wurde entsprechend der Projektplanung überarbeitet und die Belange der Träger öffentlicher Belange werden erneut eingeholt.
Rechtsgrundlagen
• § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch den Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBL I Nr. 184) geändert worden ist. • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch das Gesetz vom 14.10.2022 (GVBl. S. 578) geändert worden ist. • § 15 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG BE) in der Fassung vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239)
Anlagen: a) Bericht über das Ergebnis der Beteiligungn der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-52 (vom 18.07.2023) b) Übersichtskarte – Erweiterung des Geltungsbereichs 12-52 (vom 18.08.2023) c) Bebauungsplanentwurf 12-52 (vom 24.07.2023) d) Begründung 12-52 (vom 24.07.2023)
Emine Demirbüken-Wegner Korinna Stephan Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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