Drucksache - 1308/XXI
Sachverhalt: Aus Sondermitteln werden bis Ende 2023 Projekte zur Gewaltprävention finanziert. Eine Anschlussfinanzierung ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht gesichert. Da die Projekte eine gewisse Zeit benötigen, um Wirkung zu entfalten und nur danach seriös evaluiert werden können, sollte die Anschlussfinanzierung sichergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, in dem Doppelhaushalt 2024/2025 ausreichend Mittel für die Fortführung der begonnen Projekte zur Gewaltprävention einzustellen, wenn diese nicht aus anderen Quellen finanziert werden können.
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