Drucksache - 0282/XXI-01
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Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.03.2022 - Drucksache Nr. 0282/XXI -:
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in welchen leerstehenden oder ungenutzten Gebäuden im bezirklichen Eigentum kurzfristig Geflüchtete untergebracht werden können. Nach dieser Bewertung wird dem Bezirksamt empfohlen sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, die identifizierten Gebäude so auszustatten und herzurichten, dass diese als menschenwürdige Unterkünfte genutzt werden können. Dies soll nach vollzogener Prüfung unverzüglich geschehen.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Die Fachbereiche im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin haben in enger Zusammenarbeit nach möglichen Liegenschaften zur kurzfristigen Unterbringung von Geflüchteten gesucht. Gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Familie wurde die aus Sicht der Fachabteilungen des Bezirksamtes einzige in Frage kommende Liegenschaft im Rallenweg 2 in 13505 Berlin-Konradshöhe besichtigt. Nach weiterer intensiver Prüfung durch die zuständige Senatsverwaltung hat diese entschieden, dass weder eine kurzfristige, noch eine dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten an diesem Standort möglich ist.
Weitere Alternativen zur Unterbringung von geflüchteten stehen in den bezirkseigenen Liegenschaften derzeit leider nicht zur Verfügung.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0282/XXI damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen Harald MuschnerBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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