Drucksache - 0578/XXI-01
Sachverhalt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin Köppen,
die Bezirksverordnete Sylvia Schmidt (CDU) haben gem. § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:
„Ich frage das Bezirksamt:
Antwort: Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt dem Bezirksamt vor:
„[…] Die Straßeneingruppierungskommission hat im Rahmen von Ortsbesichtigungen im Ortsteil Heiligensee festgestellt, dass der Mattenbuder Pfad zwischen Am Dachsbau und Trampenauer Steig ausgebaut worden ist. Die Ortsbesichtigung war am 26.06.2020.
Die der ordnungsmäßigen Reinigung unterliegenden öffentlichen Straßen werden nach § 2 Absatz 1 Straßenreinigungsgesetze (StrReinG) in den Straßenreinigungsverzeichnissen A bis C aufgeführt. In das Straßenreinigungsverzeichnis A werden dabei die ausgebauten Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage und in das Straßenreinigungsverzeichnis C die nicht oder nicht genügend ausgebauten Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage aufgenommen. […]“
Antwort: „[…] Die Erhebung der Gebühren erfolgt mittels des Tarifes für die Reinigungsklasse 4, der zurzeit 0,0381 Euro je m² und Quartal beträgt und den jeweiligen Grundstücksflächen der Anlieger und Hinterlieger.
Vor dem 01.07.2022 war der Mattenbuder Pfad dem Straßenreinigungsverzeichnis C zugeordnet. Die Anwohnerinnen und Anwohner mussten die Straßen selbst reinigen und brauchten dafür keine Straßenreinigungsgebühren bezahlen. […]“
Antwort: „[…] Zuständig für die Prüfung von Straßen hinsichtlich ihrer Eingruppierung in die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in die Reinigungsklassen ist die Straßeneingruppierungskommission, die eine Empfehlung für die Eingruppierung vorschlägt. Die endgültige Entscheidung obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
In der Straßeneingruppierungskommission sind Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), des Bezirksamtes Lichtenberg - Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben und der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vertreten. Zudem werden die jeweiligen bezirklichen Straßen – und Grünflächenämter oder wie im Bezirk Reinickendorf das Ordnungsamt beteiligt. […]“
Antwort: „[…] Gemäß § 2 Abs. 3 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) sind die Straßenreinigungsverzeichnisse regelmäßig, längstens im Abstand von zwei Jahren, zu ergänzen. Eine regelmäßige Überprüfung bestimmter Straßen ist nicht möglich, weil in den Straßenreinigungsverzeichnissen über 14.600 Straßen und Straßenabschnitte enthalten sind. In Einzelfällen wird aber durchaus nach einiger Zeit geprüft, ob sich die örtlichen Gegebenheiten verändert haben. […]“
Antwort: „[…] Siehe hierzu Beantwortung zu 3..[…]“
Antwort: „[…] Das bezirkliche Ordnungsamt wurde an den Ortsbesichtigungen der Straßeneingruppierungskommission im Bezirk Reinickendorf mit einbezogen. Nach Fertigstellung des Entwurfes der Änderungsverordnung erhalten die Bezirksämter diesen zur Prüfung und Stellungnahme. Im weiteren Verfahren wird die Änderungsverordnung dem Rat der Bürgermeister zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. […]“
Die Abteilung Ordnungsangelegenheiten teilte mit, dass am 26.06.2020 die Straße durch die Straßeneingliederungskommission bestehend aus Mitgliedern der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK), der Berliner Stadtreinigung (BSR), dem Ordnungsamt Reinickendorf und dem Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) vor Ort besichtigt und die Voraussetzungen der Eingruppierung überprüft wurde.
Geprüft wurde der Teil zwischen der Straße Am Dachsbau und dem Trampenauer Steig. Grund für diese Überprüfung war der Ausbau der Straße in diesem Bereich. Nach der durchgeführten Ortsbesichtigung wurde dieses Teilstück einstimmig in die Kategorie A4 eingestuft, da nach dem Ausbau die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Diese Höhergruppierung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin am 21.06.2022 verkündet und trat somit ab dem 01.07.2022 in Kraft
Antwort: „[…] Welche Straßen in Reinickendorf von Änderungen betroffen sind, ist der 24. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in die Reinigungsklassen zu entnehmen. Diese Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBL Nr. 31 v. 21.6.2022 S. 197) veröffentlicht worden und am 01.07.2022 in Kraft getreten. […]“
Auf Nachfrage teilte die Abteilung Ordnungsangelegenheiten Folgendes mit: „[…] Folgende Straßen wurden ebenfalls umgruppiert:
Höhergruppiert in die Reinigungsklasse A1 (Reinigung erfolgt 7x die Woche) - Markstraße Hauptfahrbahn zwischen Pankower Allee und Haßlinger Weg
Höhergruppiert in die Reinigungsklasse A2 (Reinigung erfolgt 5-6x die Woche) - Residenzstraße zwischen Pankower Allee und Holländerstraße - Alt-Tegel Hauptfahrbahn zwischen Grundstück Nr. 28 bzw. Nr. 29 ausgenommen und Greenwichpromenade - Friedrich-Wilhelm-Straße
Höhergruppiert in die Reinigungsklasse A3 (Reinigung erfolgt 3x die Woche) - Am Schäfersee Hauptfahrbahn - Hoppestraße zwischen Sommerstraße und einschließlich Sackgassenende - Königsweg
Höhergruppiert in die Reinigungsklasse A4 (Reinigung erfolgt 1x die Woche) - Alter Bernauer Heerweg zwischen Quickborner Straße und Grundstück Nr. 51 einschließlich - Alt-Lübars - Bekassinenweg zwischen An der Wildbahn und Im Erpelgrund - Bürgersruh - Hennigsdorfer Straße Hauptfahrbahn - Stolpmünder Weg Fußweg neben Regenwalder Weg Grundstück Nr. 1
Runtergruppiert in die Reinigungsklasse A2 wurde - Alt-Tegel Hauptfahrbahn zwischen Medebacher Weg und Grundstück Nr. 28 bzw. Nr. 29 einschließlich
Neu in Reinigungsverzeichnis aufgenommen wurden - Parkplatz Blankestraße / Reuterstraße in die Reinigungsklasse A4 - Straße R in die Reinigungsklasse C. […]“
Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, diese Antwort an die Bezirksverordnete Sylvia Schmidt weiterzuleiten.
Emine Demirbüken-Wegner Korinna StephanStellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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