Auszug - Polizeipräsenz vor der Koca-Sinan-Moschee erhöhen!  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.19
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.07.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 08.07.2024, 17:00 Uhr, Raum 338
1639/XXI-01 Polizeipräsenz vor der Koca-Sinan-Moschee erhöhen!
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1639/XXI
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Ordnung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.04.2024

- Drucksache Nr. 1639/XXI -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, mit dem Ziel mit der Polizei zu sprechen, dass diese regelmäßig und v.a. während des Freitagsgebets zwischen 11 Uhr und 13 Uhr vor der Koca-Sinan-Moschee Präsenz zeigt.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat den Abschnitt 12 der Polizei Berlin um Stellungnahme gebeten. Folgende Antwort liegt vor:

 

„[…] Ich habe Ihre Bitte um Umsetzung der Empfehlung der BVV Reinickendorf hinsichtlich einer regelmäßigen polizeilichen Präsenz an der Moschee zu den Zeiten der Freitagsgebete eingehend geprüft und komme zu folgendem Ergebnis:

 

Zur Frage, ob und inwiefern Islamophobie im Bezirk Reinickendorf zunimmt, liegen hier keine belastbaren Informationen vor. Eine retrograde Betrachtung der hier bekannt gewordenen Straftaten in und im nahen Umfeld der Moschee gibt dafür auch keinen Anhalt.

 

Ein Brandanschlag gegen die Moschee erfolgte im Jahr 2018. Weitere Anschläge oder andere gefährdende Ereignisse seitdem sind hier nicht bekannt. Im November 2023 erhielt die Moschee eine Briefsendung von verbrannten Koranseiten, ein islamkritisches Ereignis, von dem deutschlandweit mehrere DITIB-Moscheen betroffen waren.

 

Aufgrund der bestehenden abstrakten Gefährdungslage sowohl für religiöse Objekte, die dem islamischen Glauben zuzuordnen sind, wie auch für Bauwerke anderer Religionen, stehen Moscheen und andere Gebetshäuser im Bereich des Polizeiabschnitts 12 grundsätzlich im Fokus des polizeilichen Handelns. Der Basisdienst des Polizeiabschnitts 12 ist dafür sensibilisiert, im Rahmen der Streife ein besonderes Augenmerk auf religiöse Einrichtungen zu wahren. Die Dienstkräfte des Kontaktbereichsdienstes halten engen Kontakt zu den entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Ein kommunikativer Austausch mit den zuständigen Dienstgruppenleitungen findet anlassbezogen ebenfalls statt.

 

Darüber hinaus wird die Koca-Sinan-Moschee durch eine Objektschutzstreife der Polizeidirektion ZeSo (Zentrale Sonderaufgaben) regelmäßig angefahren und überwacht.

 

Weitergehende permanente polizeiliche Schutzmaßnahmen – wie von der BVV zu den Zeiten der Freitagsgebete empfohlen – lassen sich bereits aus Ressourcengründen aufgrund der Vielzahl ähnlich gelagerter Schutzbedarfe mit einer erhöhten abstrakten Gefährdungslage nicht realisieren.

 

Sobald hier Erkenntnisse vorliegen, die bei Beurteilung der Lage eine im konkreten Fall erhöhte Gefährdung besorgen lassen, wird darauf selbstverständlich mit den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen reagiert werden. Eine Rücksprache mit dem Verantwortlichen der Koca-Sinan-Moschee ergab keine diesbezüglichen Hinweise. Auch eine aktuell angeforderte Gefährdungsbewertung des LKA Berlin zeigt keine Anhalte für eine aktuell erhöhte Gefährdung auf.

 

Im Ergebnis kann dem Wunsch der BVV zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden. Auch wenn die Polizei permanent alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen nutzt, um ein umfassendes Lagebild zu generieren, so ist sie im Einzelfall doch auf Informationen aus der Bevölkerung angewiesen. Sollten Ihnen entsprechende Hinweise über konkrete Sachverhalte, aus denen sich eine mögliche Gefährdung ergibt oder die zur Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern führen vorliegen oder bekannt werden, bitte ich Sie, sich an die bekannten Ansprechstellen des Polizeiabschnitts 12 zu wenden. […]“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1639/XXI damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Emine Demirbüken-Wegner                                                                        Julia Schrod-Thiel

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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