Auszug - Spielplatzkommission konsequent in Prozesse einbinden
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der § 21 VIII soll in die Geschäftsordnung wie folgt eingefügt werden.
§ 21 VIII
Anträge, die Spielplätze thematisieren, sind bei Überweisung durch den Ältestenrat an die Ausschüsse nachrichtlich den Mitgliedern der Spielplatzkommission zur Verfügung zu stellen, um ihnen die Gelegenheit zu geben, sich in die Debatte darum einzubringen. Zudem soll die Spielplatzkommission zu den Sitzungen der Ausschüsse, die die Anträge beraten, eingeladen werden.
Gemäß Konsensliste Ablehnung |
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