Auszug - Bewohnerbeirat bzw. Fürsprecher in Reinickendorfer Pflegeeinrichtungen  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Teilhabe
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Soziales und Teilhabe Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 03.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:28 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0793/XXI Bewohnerbeirat bzw. Fürsprecher in Reinickendorfer Pflegeeinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Käber, Marco / Hiller-Ewers, Karin - SPD-Fraktion / Keskin, Günes / Westerkamp, Hinrich - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / Jahn, David - FDP-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales dafür einzusetzen, dass in den Reinickendorfer Pflegeeinrichtungen, in denen es keinen Bewohnerbeirat gibt, ein solcher gewählt wird. Der Einrichtungsträger hat in geeigneter Weise auf die Bildung eines Bewohnerbeirates hinzuwirken.

Sollte es aus verschiedenen Gründen in einer Einrichtung nicht möglich sein, einen solchen Bewohnerbeirat zu wählen, muss die Aufsichtsbehörde einen Fürsprecher bzw. eine Fürsprecherin bestellen.

Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Namen der Beiräte und Fürsprecher verpflichtend auf den Webseiten der Einrichtungen und in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 

 

In folgender geänderter Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Abteilung Pflege dafür einzusetzen, dass in Reinickendorfer Pflegeheimen, in denen es keinen Bewohnerbeirat gibt, ein solcher gewählt wird. Der Einrichtungsträger hat in geeigneter Weise auf die Bildung eines Bewohnerbeirates hinzuwirken.

Sollte es aus verschiedenen Gründen in einer Einrichtung nicht möglich sein, einen solchen Bewohnerbeirat zu wählen, muss die Aufsichtsbehörde einen Fürsprecher bzw. eine Fürsprecherin bestellen.

Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Namen der Beiräte und Fürsprecher verpflichtend auf den Webseiten der Einrichtungen und in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Annahme

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10 (SPD/B90/Grüne/AfD/FDP/Linke)  dagegen: 0  Enthaltung: 5 (CDU)

 
 

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