Auszug - Verkehrsberuhigung des Dorfkerns Lübars  

 
 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, den 09.01.2023, 17:00 Uhr, Raum 338
1890/XX-01 Verkehrsberuhigung des Dorfkerns Lübars
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1890/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.01.2020- Drucksache Nr. 1890/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Straße Alt-Lübars von Blankenfelder Chaussee bis Quickborner Str. angeordnet wird. Das Bezirksamt wird ersucht, das aus Gründen des Denkmalschutzes alternativlose Kopfsteinpflaster so neu zu verlegen, dass es modernen Anforderungen an den Schallschutz genügt. Dem Bezirksamt wird empfohlen, zu prüfen, ob sich eine mögliche Fahrbahnverengung bei der Einmündung zur Quickborner Str. technisch so umsetzen lässt, dass diese keine unüberwindliche Barriere für Busse und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern darstellt.

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Die Straße Alt-Lübars erstreckt sich von der Blankenfelder Chaussee bis Zabel-Krüger-Damm und vom Zabel-Krüger-Damm bis zur Quickborner Straße. Vom Inhalt dieser Drucksache (Dorfkern, Kopfsteinpflaster) wird davon ausgegangen, dass hier der Bereich zwischen Blankenfelder Chaussee und Zabel-Krüger-Damm gemeint ist.

 

Gemäß einer Entscheidung der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet, die Straße Alt-Lübars lediglich zwischen Zabel-Krüger-Damm und Blankenfelder Chaussee als Tempo 30-Zone auszuweisen.

 

Die entsprechenden Verkehrszeichen (Z. 274.1-40 StVO) befinden sich auch heute noch eingangs des Zabel-Krüger-Dammes und direkt am Übergang Blankenfelder Chaussee Alt-Lübars.

 

Auf Grund der Auflagen aus dem Denkmalschutz wird bei der Sanierung das vorhandene Kopfsteinpflaster wiederverwendet. Es ist vorgesehen, das „bessere“, regelmäßigere Pflaster in die Fahrspur zu verlegen und fehlendes Material durch ähnliches Pflaster zu ersetzen. Das übrige Pflaster soll im Bereich der Längsparker verlegt werden. Hier kommt es zu einer geringeren Überfahrungshäufigkeit. Das vorhandene Pflaster wird nicht nachgeschnitten. Die Kosten dafür überschreiten bei weitem die finanziellen Möglichkeiten des Bezirksamtes.

 

Die Einmündung der Straße Alt-Lübars in die Quickborner Straße ist im Zuge der Baumaßnahme Alt-Lübars zwischen Zabel-Krüger-Damm und Quickborner Straße so gebaut worden, dass es keine unüberwindbare Barriere für Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt. Eine Fahrbahnverlängerung ist daher nicht möglich.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1890/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Uwe Brockhausen      Korinna Stephan

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadträtin

 

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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