Drucksache - 1890/XX-01  

 
 
Betreff: Verkehrsberuhigung des Dorfkerns Lübars
Status:öffentlichBezüglich:
1890/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
11.01.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.01.2020- Drucksache Nr. 1890/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Straße Alt-Lübars von Blankenfelder Chaussee bis Quickborner Str. angeordnet wird. Das Bezirksamt wird ersucht, das aus Gründen des Denkmalschutzes alternativlose Kopfsteinpflaster so neu zu verlegen, dass es modernen Anforderungen an den Schallschutz genügt. Dem Bezirksamt wird empfohlen, zu prüfen, ob sich eine mögliche Fahrbahnverengung bei der Einmündung zur Quickborner Str. technisch so umsetzen lässt, dass diese keine unüberwindliche Barriere für Busse und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern darstellt.

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Die Straße Alt-Lübars erstreckt sich von der Blankenfelder Chaussee bis Zabel-Krüger-Damm und vom Zabel-Krüger-Damm bis zur Quickborner Straße. Vom Inhalt dieser Drucksache (Dorfkern, Kopfsteinpflaster) wird davon ausgegangen, dass hier der Bereich zwischen Blankenfelder Chaussee und Zabel-Krüger-Damm gemeint ist.

 

Gemäß einer Entscheidung der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet, die Straße Alt-Lübars lediglich zwischen Zabel-Krüger-Damm und Blankenfelder Chaussee als Tempo 30-Zone auszuweisen.

 

Die entsprechenden Verkehrszeichen (Z. 274.1-40 StVO) befinden sich auch heute noch eingangs des Zabel-Krüger-Dammes und direkt am Übergang Blankenfelder Chaussee – Alt-Lübars.

 

Auf Grund der Auflagen aus dem Denkmalschutz wird bei der Sanierung das vorhandene Kopfsteinpflaster wiederverwendet. Es ist vorgesehen, das „bessere“, regelmäßigere Pflaster in die Fahrspur zu verlegen und fehlendes Material durch ähnliches Pflaster zu ersetzen. Das übrige Pflaster soll im Bereich der Längsparker verlegt werden. Hier kommt es zu einer geringeren Überfahrungshäufigkeit. Das vorhandene Pflaster wird nicht nachgeschnitten. Die Kosten dafür überschreiten bei weitem die finanziellen Möglichkeiten des Bezirksamtes.

 

Die Einmündung der Straße Alt-Lübars in die Quickborner Straße ist im Zuge der Baumaßnahme Alt-Lübars zwischen Zabel-Krüger-Damm und Quickborner Straße so gebaut worden, dass es keine unüberwindbare Barriere für Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt. Eine Fahrbahnverlängerung ist daher nicht möglich.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1890/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Uwe Brockhausen      Korinna Stephan

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
1890/XX   Verkehrsberuhigung des Dorfkerns Lübars   BVV-Büro   Empfehlung
1890/XX-01   Verkehrsberuhigung des Dorfkerns Lübars   Bezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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