Auszug - Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge auf Abschnitt der Schulzendorfer Straße  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3.8
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 23.08.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Es wird empfohlen eine Maske zu tragen. Anwesende werden gebeten, abseits ihres Sitzplatzes stets zwischen sich und anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für den Fall, dass Sie Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen, dürfen Sie den Sitzungsort nicht betreten. Achten Sie auf eine geeignete Händehygiene und beachten Sie die Husten- und Niesetikette.
0141/XXI Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge auf Abschnitt der Schulzendorfer Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Lederle, Felix / Bartosch, Kai - Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art: Empfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll

Frau Bartosch erläutert den Antrag. Frau Bezirksstadträtin erklärt, dass hier generell nicht nach STVO überholt werden darf. Daher ist nach STVO eine Aufstellung des Verkehrszeichens nicht zulässig

Herr Windisch fragt nach zum Konkext bei Fahrradstraßen. Hier müsste der ruhende Verkehr entfallen.

 

Beschluss

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass auf der Schulzendorfer Straße zwischen Hermsdorfer Damm und dem Parkplatz am Wald (Ende der Sackgasse) ein Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge für mehrspurige Fahrzeuge mittels der Beschilderung Nr. 277.1 eingeführt wird.
 

Ablehnung

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 7 (CDU/1 SPD/Linke)  dagegen: 8 (SPD/B90/Grüne/AfD/FDP)  Enthaltung: 0

 
 

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