Drucksache - 0141/XXI
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Sachverhalt:
Die Schulzendorfer Straße erhält zurzeit eine neue Asphaltdecke, um laut Bezirksamt den Fahrradverkehr attraktiver zu gestalten (vgl. Pressemitteilung Nr. 9801 vom 2.8.2021). Hierdurch hat die Schulzendorfer Straße auf Länge der neuen Asphaltdecke und darüber hinaus auch bis zum Ende der Sackgasse eine Breite von maximal drei Metern. Drei Meter sind zu schmal, um mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,50 Metern zu ermöglichen. Eine entsprechende Beschilderung unterstützt das besondere Schutzbedürfnis von Radfahrenden. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass auf der Schulzendorfer Straße zwischen Hermsdorfer Damm und dem Parkplatz am Wald (Ende der Sackgasse) ein Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge für mehrspurige Fahrzeuge mittels der Beschilderung Nr. 277.1 eingeführt wird.
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