Auszug - Beratung von Leistungsbeziehenden durch Bereitstellung von Infoblättern  

 
 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 10.02.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Achtung! Fortsetzung der Sitzung am 11.02.2021, 17 Uhr Hinweise zur Datenvereinbarung von "ZOOM" finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, dem 08.02.2021, 17 Uhr, Zoom Videokonferenz; Meeting ID: 940 1610 4054
3097/XX Beratung von Leistungsbeziehenden durch Bereitstellung von Infoblättern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Sylvia Ilsemann 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
 
Beschluss

Beschluss

Sachverhalt:

 

Individuelle und ausführliche Beratung für Leistungsbezieher kann bedeuten, eine Antwort wie folgt zu erhalten:

Zitat Amt für Soziales:

„aus sozialhilferechtlicher Sicht, erscheint ein Wohnungswechsel nicht erforderlich“

Eine erste Voraussetzung für eine freiwillige, vertrauenswürdige Beratung ist die Bereitschaft zu informieren.

Unabhängig von eigenen Meinungen, Auslegungen und dem Vorsatz selbst individuell und auch noch ausführlich zu beraten.

Ein Vorsatz der nicht zur Wirklichkeit passt.

Zu Lockdown, Arbeitsüberlastung, fehlender Anlauf- und Beratungsstellen, fehlender Internettauglichkeit und eingeschränkter Wegefähigkeit vieler Leistungsbezieher.

Viele Leistungsbezieher lehnen aus guten Gründen, die „individuelle und ausführliche“ Beratung durch die Leistungsstellen ab.

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Weshalb verweigert das Bezirksamt/Soz immer noch die Bereitstellung vorhandener Infoblätter der Senatsverwaltung zur z.B. Kostenübernahme zum Beitritt in einem Mieterverein oder auch zum Wohnungswechsel, in den Eingangsbereichen des Rathauses und der Bürgerämter zur Information der Leistungsbezieher, damit die Voraussetzung für eine Beratung geschaffen werden kann?

 

Beantwortung: Herr BzStR Brockhausen

 

 
 

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