Drucksache - 3097/XX  

 
 
Betreff: Beratung von Leistungsbeziehenden durch Bereitstellung von Infoblättern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Sylvia Ilsemann 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
10.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Individuelle und ausführliche Beratung für Leistungsbezieher kann bedeuten, eine Antwort wie folgt zu erhalten:

Zitat Amt für Soziales:

„aus sozialhilferechtlicher Sicht, erscheint ein Wohnungswechsel nicht erforderlich“

Eine erste Voraussetzung für eine freiwillige, vertrauenswürdige Beratung ist die Bereitschaft zu informieren.

Unabhängig von eigenen Meinungen, Auslegungen und dem Vorsatz selbst individuell und auch noch ausführlich zu beraten.

Ein Vorsatz der nicht zur Wirklichkeit passt.

Zu Lockdown, Arbeitsüberlastung, fehlender Anlauf- und Beratungsstellen, fehlender Internettauglichkeit und eingeschränkter Wegefähigkeit vieler Leistungsbezieher.

Viele Leistungsbezieher lehnen aus guten Gründen, die „individuelle und ausführliche“ Beratung durch die Leistungsstellen ab.

 

Frage an das Bezirksamt:

 

Weshalb verweigert das Bezirksamt/Soz immer noch die Bereitstellung vorhandener Infoblätter der Senatsverwaltung zur z.B. Kostenübernahme zum Beitritt in einem Mieterverein oder auch zum Wohnungswechsel, in den Eingangsbereichen des Rathauses und der Bürgerämter zur Information der Leistungsbezieher, damit die Voraussetzung für eine Beratung geschaffen werden kann?

 
 

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