Auszug - Hinweisschilder für die Jugendberufsagentur  

 
 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Hinweise zur Datenvereinbarung von "ZOOM" finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, dem 11.01.2021, 17 Uhr, Zoom Videokonferenz; Meeting ID: 976 1170 4889
0383/XX-01 Hinweisschilder für die Jugendberufsagentur
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0383/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.02.2018     - Drucksache Nr. 0383/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, an der Ecke Holzhauser Straße/Breitenbachstraße mit einem Hinweisschild auf die „Jugendberufsagentur Reinickendorf“ hinzuweisen. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, an welchen weiteren Standorten in der Nähe zur Jugendberufsagentur weitere Hinweisschilder angebracht werden sollten.“

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Stellungnahme seitens des zuständigen Staatssekretärs erhalten:

 

[…] Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit soll vor allem eine Überforderung der Verkehrsteilnehmer durch eine zu große Zahl von Verkehrszeichen ("Schilderwald") entgegengewirkt werden.

r die Anordnung von amtlichen Verkehrszeichen müssen entsprechend stets zwingende verkehrliche Gründe vorliegen. Dies würde dann der Fall sein, wenn durch starken Besucherverkehr mit Kraftfahrzeugen vermeidbare Umwegfahrten wegen Nichterkennen des Fahrzieles und dadurch eine ebenso vermeidbare Belastung der umliegenden Straßen die Folge wäre.

Der Anliegerverkehr kann sich problemlos anhand der vorhandenen Straßenbenennungsschilder orientieren. Diese sind grundsätzlich gut erkennbar und nach den geltenden Vorschriften der StVO angebracht.

 

Unabhängig davon sind die Breitenbachstraße und auch die Innungsstraße ohne Weiteres in den Berliner Stadtplänen zu finden. Bei Besuchern einer Jugendberufsagentur ist davon auszugehen, dass diese sich im Vorfeld über das Erreichen ihres Zieles informieren.

 

Von einer Anordnung amtlicher Wegweiser ist daher abzusehen.

 

r den Besucherverkehr, der zu Fuß bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihnen gelangen will, besteht jedoch die Möglichkeit mit Hilfe von nichtamtlichen Hinweisschildern zur Agentur zu weisen.

 

Gegen eine nichtamtliche Wegweisung in Form von Schildern, die an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung gehwegseitig angebracht werden, bestehen keine verkehrlichen Bedenken, sofern diese nicht mit amtlichen Verkehrszeichen an einem Mast angebracht werden. Die Entscheidung über die nichtamtliche Wegweisung obliegt allerdings Ihrem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. […]“

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird Anträge auf Sondernutzung, die zum heutigen Zeitpunkt nicht vorliegen, entsprechend prüfen und bescheiden.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0383/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Abstimmungsergebnis

 

 
 

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