Drucksache - 0383/XX-01  

 
 
Betreff: Hinweisschilder für die Jugendberufsagentur
Status:öffentlichBezüglich:
0383/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
13.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.02.2018     - Drucksache Nr. 0383/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, an der Ecke Holzhauser Straße/Breitenbachstraße mit einem Hinweisschild auf die „Jugendberufsagentur Reinickendorf“ hinzuweisen. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, an welchen weiteren Standorten in der Nähe zur Jugendberufsagentur weitere Hinweisschilder angebracht werden sollten.“

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Stellungnahme seitens des zuständigen Staatssekretärs erhalten:

 

„[…] Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit soll vor allem eine Überforderung der Verkehrsteilnehmer durch eine zu große Zahl von Verkehrszeichen ("Schilderwald") entgegengewirkt werden.

Für die Anordnung von amtlichen Verkehrszeichen müssen entsprechend stets zwingende verkehrliche Gründe vorliegen. Dies würde dann der Fall sein, wenn durch starken Besucherverkehr mit Kraftfahrzeugen vermeidbare Umwegfahrten wegen Nichterkennen des Fahrzieles und dadurch eine ebenso vermeidbare Belastung der umliegenden Straßen die Folge wäre.

Der Anliegerverkehr kann sich problemlos anhand der vorhandenen Straßenbenennungsschilder orientieren. Diese sind grundsätzlich gut erkennbar und nach den geltenden Vorschriften der StVO angebracht.

 

Unabhängig davon sind die Breitenbachstraße und auch die Innungsstraße ohne Weiteres in den Berliner Stadtplänen zu finden. Bei Besuchern einer Jugendberufsagentur ist davon auszugehen, dass diese sich im Vorfeld über das Erreichen ihres Zieles informieren.

 

Von einer Anordnung amtlicher Wegweiser ist daher abzusehen.

 

Für den Besucherverkehr, der zu Fuß bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihnen gelangen will, besteht jedoch die Möglichkeit mit Hilfe von nichtamtlichen Hinweisschildern zur Agentur zu weisen.

 

Gegen eine nichtamtliche Wegweisung in Form von Schildern, die an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung gehwegseitig angebracht werden, bestehen keine verkehrlichen Bedenken, sofern diese nicht mit amtlichen Verkehrszeichen an einem Mast angebracht werden. Die Entscheidung über die nichtamtliche Wegweisung obliegt allerdings Ihrem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen der Sondernutzungserlaubnis. […]“

 

Das Bezirksamt Reinickendorf wird Anträge auf Sondernutzung, die zum heutigen Zeitpunkt nicht vorliegen, entsprechend prüfen und bescheiden.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0383/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

 

 

Anlage/n:

 

Stammbaum:
0383/XX   Hinweisschilder für die Jugendberufsagentur   BVV-Büro   Ersuchen
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