Auszug - Außenstände von Kita-Beiträgen einbehalten
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Frau Hiller-Ewers teilt den
Ausschussmitgliedern das Ergebnis des mitberatenden Jugendhilfeausschusses mit
und bittet um eine Stellungnahme zur Vereinbarung bezüglich der Kita-Kosten
zwischen den Abteilungen Jugend und Familie und Bürgerdienste, Soziales und
Sport. Herr Ahlers geht detailliert auf die
genannte Vereinbarung ein und führt aus, dass die Sozialhilfeempfänger durch
die Kita-Kostenstelle aufgefordert werden, eine Erklärung zu unterschreiben.
Durch diese Vereinbarung können die Kita-Kosten direkt durch das Sozialamt an
die Kita-Kostenstelle überwiesen. Eine Verpflichtung zum Unterschreiben der
Erklärung besteht nicht. Außerdem kann sie jederzeit widerrufen werden. Herr BzStR Balzer fügt ergänzend
hinzu, dass die gesetzlichen Grundlagen einer verpflichtenden Regelung
entgegenstehen. Anschließend geht Frau Brinsa auf die
Diskussion zur Drucksache im Jugendhilfeausschuss ein und weist darauf hin,
dass 97 % aller Sozialhilfeempfänger eine solche Erklärung unterschrieben
haben. Sie plädiert für eine Erledigung der Drucksache. Frau Weller-Bechtold schließt sich dem
Erledigungsvorschlag an. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Sozialausschusses
beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die
Empfehlung - Drucksache Nr. 715/XVII - als erledigt zu betrachten. |
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