Auszug - Beratung Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden vertagt: 10.12.2015
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Beginn: 17:37 Uhr Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag – Drucksache Nr. 1108/XIX-02 –
Sachverhalt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.
anzunehmen. Abstimmungsergebnis:
dafür: 12 (CDU, SPD, B90/Die Grünen) dagegen: 0 Enthaltung: 1 (CDU) |
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