Auszug - Beratung Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden vertagt: 10.12.2015  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 11.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
1108/XIX-02 Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1108/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Stephan Schmidt
Lorenz Weser
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beginn: 17:37 Uhr


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen mehrheitlich, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, den Entschließungsantrag – Drucksache Nr. 1108/XIX-02

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.

 

anzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12 (CDU, SPD, B90/Die Grünen)              dagegen: 0              Enthaltung: 1 (CDU)

 
 

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