Auszug - Genehmigungsverfahren von Gebrauchtwarenmärkten mit sensibler Umfeldbetrachtung Mitberatung: Wirtschafts-A.
Beginn: 17:45 Uhr
- Herr Huhn teilt Änderung des Antrages vom mitberatenden Wirtschaftsausschuss mit. - Herr Westerkamp berichtet über Diskussion zur Drucksache im Wirtschaftsausschuss. - Herr BzStR Lambert: gesetzliche Grundlagen zu Flohmärkten – an Senat wenden, Gesetzesänderung - Herr Rudloff – SPD Zustimmung zur geänderten Fassung vom Wirtschaftsausschuss und hierzu eine Änderung - Fraktionsübergreifende Diskussion über weitere Änderungen – ohne Ergebnis - Abschluss: Keine Einwände von B 90/Die Grünen und CDU zum Vorschlag von Herrn Rudloff. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung – Drucksache Nr. 1063/XIX –
Sachverhalt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Bezirke im Zusammenhang des § 4 Abs. 1 Nr. 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz für Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte ("Trödelmärkte"), Genehmigungen nach bezirklichen Erwägungen einschränken können.
in folgender geänderter Fassung als Ersuchen anzunehmen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten die Bezirke neben des § 4 Abs. 1 Nr. 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz für Kunst und Gebrauchtwarenmärkte ("Trödelmärkte") haben, um Genehmigungen oder Auflagen zum Objekt des Betreibens nach öffentlichen Interessen zu gestalten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 13 (CDU, SPD, B90/Die Grünen) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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