Drucksache - 1063/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigungsverfahren von Gebrauchtwarenmärkten mit sensibler Umfeldbetrachtung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksamt - Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung u. Gewerbe
Verfasser:Stephan Schmidt
Matthias Kubin
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
08.07.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Beratung
07.10.2015 
16. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten Beratung
16.11.2015 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.12.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten Beratung
18.04.2016 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allg. Verwaltungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
11.05.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.11.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Empfehlung vom 25.06.2015
Mitberatung Wirt-A. an BOV A. 1063_XIX
Beschlussempfehlung vom 17.11.2015
Beschlussempfehlung vom 19.04.2016
Beschluss vom 12.05.2016
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 28.10.2016

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Text siehe Anlage


 

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin              11.10.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,

Ordnung und Gewerbe

 

 

 

 

An die Drucksache Nr. 1063

BezirksverordnetenversammlungXIX. WP

von Berlin-Reinickendorf

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme für die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

Genehmigungsverfahren von Gebrauchtwarenmärkten mit sensibler

Umfeldbetrachtung

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.05.2016 - Drucksache Nr. 1063/XIX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Bezirke im

Zusammenhang des § 4 Abs. 1 Nr. 5 Berliner Ladenöffnungsgesetz für Kunst- und

Gebrauchtwarenmärkte ("Trödelmärkte"), Genehmigungen nach bezirklichen Erwägungen

einschränken können.“

 

wird gemäß § 13 BzVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„Das BerlLadÖffG regelt die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen von gewerblichen Kunst- und Gebrauchtwarenmärkten, wie sie in § 2 Abs. 4 beschrieben werden. Die Sonn- und Feiertagsöffnung von Trödel- und oder Flohmärkten (private Anbieter, keine Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) regelt die Feiertagsschutzverordnung.

 

Eine behördliche Genehmigung der Öffnungszeiten ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Das BerlLadOffG enthält keine Ermächtigung für die Erteilung von Genehmigungen.

 

Genehmigungen müssen eingeholt werden, wenn diese Märkte auf öffentlichem Straßenland stattfinden sollen. Diese Genehmigungen auf Sondernutzung erteilen die Bezirke. […].“

 

Sollte das Ziel des BVV-Beschlusses sein, das BerlLadÖffG dahingehend zu ändern, dass wieder behördliche Genehmigungsverfahren eingeführt werden, so werden dagegen große Bedenken von der Senatsverwaltung gesehen. „Durch Wegfall von Genehmigungsverfahren im neuen Gesetz sollten die Verwaltungsbehörden Berlins entlastet werden. Gleichzeitig sollte damit verhindert werden, dass der Einfluss von Lobbyisten auf Genehmigungsbehörden zu ungleichen Verhältnissen in den Bezirken führen könnte. Für alle Einzelhändler in der Stadt sollten die gleichen Möglichkeiten offen stehen.

 

 

 

 

 

Im Übrigen ist zu bedenken, dass das BerlLadÖffG nur für die gewerblichen Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte gilt. Trödelmärkte, auf denen Privatpersonen ihre gebrauchten Sachen auf privatem Grund anbieten, fallen nicht unter das Gesetz.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1063/XIX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerMartin Lambert

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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