Auszug - Änderung der Geschäftsordnung - § 36 (8) und § 49 (3)
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Gemäß Konsensliste Annahme
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung der BVV (§§ 36 Abs. 8 und 49 Abs. 3) wird wie folgt geändert:
§ 36 (8)
Die Redezeit beträgt pro Fraktion:
Bei Großen Anfragen zehn Minuten, bei allen anderen Beratungsgegenständen einschließlich Einwohneranfragen fünf Minuten, bei Stellungnahmen drei Minuten, bei Abwahlanträgen fünfzehn Minuten und für die Haushaltsberatungen eine Stunde.
§ 49 (3)
Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen und Anregungen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach den Wortbeiträgen durch Bezirksverordnete oder das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden.
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