Drucksache - 0890/XIX
Sachverhalt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Die Geschäftsordnung der BVV (§§ 36 Abs. 8 und 49 Abs. 3) wird wie folgt geändert:
§ 36 (8)
Die Redezeit beträgt pro Fraktion:
Bei Großen Anfragen zehn Minuten, bei allen anderen Beratungsgegenständen einschließlich Einwohneranfragen fünf Minuten, bei Stellungnahmen drei Minuten, bei Abwahlanträgen fünfzehn Minuten und für die Haushaltsberatungen eine Stunde.
§ 49 (3)
Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen und Anregungen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach den Wortbeiträgen durch Bezirksverordnete oder das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden.
Berlin, den 10.12.2014
_________________________________________ Dr. Hinrich Lühmann (Bezirksverordnetenvorsteher)
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