Drucksache - 0890/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung - §§ 36 (8) und 49 (3)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussBezirksverordnetenversammlung
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.12.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag vom 04.12.2014
Beschluss vom 11.12.2014

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der BVV (§§ 36 Abs. 8 und 49 Abs. 3) wird wie folgt geändert:

 

§ 36 (8)

 

Die Redezeit beträgt pro Fraktion:

 

Bei Großen Anfragen zehn Minuten, bei allen anderen Beratungsgegenständen einschließlich Einwohneranfragen fünf Minuten, bei Stellungnahmen drei Minuten, bei Abwahlanträgen fünfzehn Minuten und für die Haushaltsberatungen eine Stunde.

 

§ 49 (3)

 

Der/Die Vorsteher/Vorsteherin ruft die Fragen und Anregungen in der Reihenfolge des Eingangs einzeln auf. Nach den Wortbeiträgen durch Bezirksverordnete oder das Bezirksamt soll die Möglichkeit einer kurzen Nachfrage gegeben werden.

 

 

 

Berlin, den 10.12.2014

 

 

 

_________________________________________

Dr. Hinrich Lühmann (Bezirksverordnetenvorsteher)

 

 
 

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