Auszug - Keine Tabakwerbung in Reinickendorf
Herr Marten weist zur Begründung auf den Text der Empfehlung seitens der antragstellenden Fraktionen hin.
Auf Nachfrage von Herrn Ewers erklärt Herr BzStR Lambert, dass es in Berlin unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den einzelnen Werbeanbietern gäbe. Als Fachmann könne der Vertreter der Firma Wall AG, Herr Dr. Engelmann, nähere Auskünfte geben.
Herr Huhn erteilt Herrn Dr. Engelmann das Wort.
Herr Dr. Engelmann stellt sich kurz vor. Zunächst erklärt Herr Dr. Engelmann, dass der Werbebranche das Anliegen bekannt sei, dass Werbung für Zigaretten, Alkohol oder anderen Suchtmitteln nicht mehr in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten zu lassen. Gemeinsam mit dem Fachverband habe sich die Werbebranche eine Selbstbeschränkung auferlegt und gibt hierzu Beispiele, inwieweit Werbung ausgeschlossen werde. Er warnt jedoch davor, generell voreilig Verbote auszusprechen und begründet dies. In seinen weiteren Ausführungen erklärt er, dass es in der Bundesrepublik keine gesetzliche Grundlage gäbe, in dem der hier vorliegende Antrag eingebracht werden könne. Ein wichtiger Aspekt sei zu bedenken, dass die Werbung im wesentlichen Teil von Privatgeländen ausgehe. Auch der wirtschaftliche Anteil müsse berücksichtigt werden.
In der anschließenden fraktionsübergreifenden Beratung zur Drucksache besteht inhaltlich Konsens.
Auf Nachfrage erklärt Herr BzStR Lambert, dass diverse Werbeflächen in Reinickendorf betroffen wären, die das Land durch Verträge geschlossen habe. Der Bezirk selbst vermarkte keine Flächen. Es gab bereits eine Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dass diese entsprechende Werbung weder gegen geltende Gesetze noch die guten Sitten verstoßen darf. Ein Ausschluss der Tabakwerbung ist nach der geltenden Vertragslage nicht möglich. Erst bei einem Neuabschluss oder einer Ausschreibung für Werbung, könne dieses vertraglich aufgenommen werden, jedoch nur bei öffentlichen Flächen. Die Werbung, die aus dem öffentlichen Raum verdrängt werde, verlagere sich in den privaten Raum. Er weist diesbezüglich auf die Werbeanzeige des Autohauses Am Nordgraben Ecke Roedernallee hin.
Die antragstellenden Fraktionen erläutern erneut, aus welchen Gründen der Antrag gestellt wurde und bitten um Zustimmung.
Herr Dr. Engelmann erklärt abschließend für die Firma Wall AG, dass das Ansinnen verstanden, jedoch dieses über Verbote durchzusetzen zu wollen, nicht nachvollzogen werde.
Herr Huhn dankt Herrn Dr. Engelmann für seinen Beitrag und sein Erscheinen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, die Empfehlung - Drucksache Nr. 0621/XIX -
Sachverhalt:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatverwaltung dafür einzu-setzen, dass bei der Vergabe von Werbeflächen in Reinickendorf keine Tabakwerbung mehr zugelassen wird.
anzunehmen.
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